(CAlll )
Anlage IV.
Normal-Gewichtstabelle
zur Berechnung des Zolls für diejenigen bei dem Königl. Hannoverschen Elbzolle zu
Brunshausen zollpflichtigen Gegenstände, bei denen eine Gewichts-Deelaration
nicht Statt findet.
Anmerkung.
Die Deelaration der in dieser Tabelle aufgeführten Waaren ist jedesmal nach demjenigen Maaß-
stabe, welcher dem für die Waare festgestellten Normal-Gewichtssatze zu Grunde liegt, zu beschaffen,
wohingegen eine gleichzeitige Declaration des effectiven Netto -— Gewichts nicht zu berücksichtigen und
daher nicht erforderlich ist.
A. Netto-
Getraide, Hülsenfrüchte und Saamen. Pfd.
(1 Last = 60 Hamburger Faß — 317 Hectolitres — 11 Engl. Imp. Quartres —
236 Alqueires in Lissabon —= 441 Sacchi in Livorno —= 47 Cuarteras in Barcelona
— 25 Tonnen in Kopenhagen — 22 Tonnen in Schweden und
161 Tschetwert in Rußland.)
Bohnen 1 Last 8600
Buchweizen 1 4300
Erbsen 1 5600
Gerste 1 4300
Hafer 1 3100
Hirse 1. 4600
Linsen 1 5600
Roggen 1 5000
Weitzen 1 5300
Wicken 1 „ 5600
Lein-Saamen in Tonnen 1 Tonne 175
,, Säcken 1 Last 4300
Rapopppy 1 4500
Rübsaat (Rübsen), Leindotter, Dotter, Döder wie Rapp-Saamen.
1844.