Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1844. (10)

(CAlll ) 
Anlage IV. 
Normal-Gewichtstabelle 
zur Berechnung des Zolls für diejenigen bei dem Königl. Hannoverschen Elbzolle zu 
Brunshausen zollpflichtigen Gegenstände, bei denen eine Gewichts-Deelaration 
nicht Statt findet. 
Anmerkung. 
Die Deelaration der in dieser Tabelle aufgeführten Waaren ist jedesmal nach demjenigen Maaß- 
stabe, welcher dem für die Waare festgestellten Normal-Gewichtssatze zu Grunde liegt, zu beschaffen, 
wohingegen eine gleichzeitige Declaration des effectiven Netto -— Gewichts nicht zu berücksichtigen und 
daher nicht erforderlich ist. 
  
A. Netto- 
Getraide, Hülsenfrüchte und Saamen. Pfd. 
(1 Last = 60 Hamburger Faß — 317 Hectolitres — 11 Engl. Imp. Quartres — 
236 Alqueires in Lissabon —= 441 Sacchi in Livorno —= 47 Cuarteras in Barcelona 
— 25 Tonnen in Kopenhagen — 22 Tonnen in Schweden und 
161 Tschetwert in Rußland.) 
Bohnen 1 Last 8600 
Buchweizen 1 4300 
Erbsen 1 5600 
Gerste 1 4300 
Hafer 1 3100 
Hirse 1. 4600 
Linsen 1 5600 
Roggen 1 5000 
Weitzen 1 5300 
Wicken 1 „ 5600 
Lein-Saamen in Tonnen 1 Tonne 175 
,, Säcken 1 Last 4300 
Rapopppy 1 4500 
Rübsaat (Rübsen), Leindotter, Dotter, Döder wie Rapp-Saamen. 
1844.