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Wir wollen, daß dem Inhalte sowohl der Concessionsbedingungen, als der Statuten
von Jedermann, den es angeht, auf das Pünctlichste Folge gegeben werde, und haben zu
dessen Beurkundung gegenwärtiges
Concessions= und Bestätigungsdeeret
unter eigenhändiger Vollziehung ertheilt, auch demselben Unsex Königliches Siegel beifu-
gen lassen.
So gegeben zu Dresden, den 25sten Juni 1845.
Friedrich August.
Julius Traugott Jakob von Koenneritz.
Johann Paul von Falkenstein.