Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1845. (11)

(IXxn) 
  
O. 
                                      
Oberappellationsgericht 
gen über die Folgen des Ungehorsams wegen des Nichterscheinens im 
Termine zu beobachten pfleat. 
Oberhohndorf — Bestätigung der Statuten des dasigen Steinkohlenactien- 
vereins 
Oberlausib — welche Behörden daselbst an die Stelle der Kircheninsper- 
tionen bei Aufsichtsführung über Verwaltung des Kirchen-, Schul- 
und Stiftungsvermögens treten 
— in welcher Weise die Einträge von Forderungen der dasigen Hppothe= 
kenbank in die Grund= und SHypothekenbücher bewerkstelligt werden 
sollen 
— NMachtrag zu den Staturen der dasigen landständischen Hpypothekenbank 
vom 13ten August 1844 und dessen Bestätigung 
— Beecrichtigungen zu den vorgenannten Statuten. 
Ordonnanz vom 7tien December 1837 — in welcher Weise das Geses vom 
1 Iten September 1843 über Ausführung der Bestimmung in § 3 
des ersten Theils derselben in Vollzug zu setzen ist 
P. 
Dässe, neue, an Ausländer auszustellende, — welche Behörden zu deren 
Ausstellung als berechtigt anzusehen sind 
Paßkarten, von Königl. Hannoverischen und Herzogl. Braunschweigischen 
Behoͤrden ausgestellte, — deren Guͤltigkeit in hiesigen Landen 
Patente, von den Grund= und Hypothekenbehörden nach § 231 des Ge- 
sezes vom Öten November 1843 zu erlassende, — an wen Abschrif- 
ten davon überlassen werden sollen . 
Patrimonialgerichte — deren Veranlassung zu Einsendung der rückstän- 
digen Grund= und Hypothekenbuchsentwürfe an die zu deren Prü- 
fung niedergesehte Commission 
Pensionäre — nach welchen Säen selbige die Personalsteuer zu entrich- 
ten haben 
Personalsteuer — Erlaß des im Monate November des Jahres 1845 
gefälligen Termins derselben 
— anderweites Geset über deren Entrichtung vom lsten Jannar 1846 
an, s. Gewerbe= und Personalsteuer. 
Pest = Rinder= = — s. Ninderpest. 
Petersbach, Ortschaft, — deren Abtretung an das Königreich Sachsen 
— welchen Beheorden dieselbe rücksichtlich der Rechtspflege und Verwaltung 
untergeordnet worden ist 
Pfarrer, (. Geistliche. 
Polizeibehörden — inwiefern selbige gehalten sind, über neue in hiesigen 
Landen entstehende Fabriken zu Anfertigung von Streichzündpräpara- 
ten an die vorgesetzte Kreisdirection Anzeige zu erstatten 
— deren Competenz bei Bestrafung der gqualificirten Bertelei 
  
□ 
Tag. 
16 Aug. 
28 April 
13 Febr. 
30 April 
3 
31 
Mai 
Juli 
17 Juli 
15 März 
12 Febr. 
8 Juli 
1 Nov. 
24 Dec. 
23 Oct. 
15 Juli 
9 Jan. 
6 Nor. 
  
Seite. 
183 
70 
76 
176 fg. 
178 
89 fg. 
60 fg. 
38 fg. 
87 fg. 
265 
315, 330 
200 
99 
25 fg. 
263 fg. 
Daragraph. 
1 —20 
15, 44 
  
  
 
	        
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