Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1846. (12)

(IXM ) 
Insinuationen von gerichtlichen Ladungen an entfernte Betheiligte — inwie- 
fern selbige künftig durch die Postanstalten erfolgen können 
Instruction der Friedensrichter .. 
Juristenfacultät zu Leipzig, s. Leipzig. 
K. 
Kammer, erste, — neue Ernennungen darin . 
Katholiken — Ausschreiben einer Kirchenanlage für selbige 
Kirchenanlage, katholische, — Ausschreiben dafür 
Kosten — inwieweit der Frisensricher deren Nestution von den Partheien 
beantragen kann. 
— der zweiten Instanz — in welchem Falle ein in erster Instanz Verur- 
theilter damit zu verschonen it . 
Ladungen, gerichtliche, an entfernte Betheiligte zu behändigende, — inwiefern 
deren Zusendung durch die Post gestattet wird 
— was die Gerichte desfalls zu beobachten haben 
— Festsetzung der Insinuationsgebühren dafür — Richending des Be- 
händigungsscheins oder Patents .. 
Landeslotterie — künftige Vollziehung der Loose dabei 
Landrentenbank — welche Ablösungsrenten dermalen noch von selbiger über- 
nommen werden können 
— bis zu welchem Zeitpuncte klssengerenten an selbiae ibermicsen 
werden können 
Landtag, außerordentlicher, im Jahre 1847 abzuhaltender, — Einberufung der 
Stände hierzu . 
———Ernennungenm die erste Kammer der Ständeversammlung . 
Landtagsabschied für die Ständeversammlung des Jahres 1845 bis 1846 
Lauenburgische Unterthanen, im Königreiche Sachsen versterbende, — in 
welcher Maaße die Todtenscheine über deren Ableben auszustellen sind 
Lehngeld — inwiefern der Lehnsherr befugt ist, dasselbe auch von dem Zube- 
hör einer pflichtigen Sache zu erheben — Ausnahmen hiervon 
Lehngeldpflichtige Grundstücke, s. Grundstücke. 
Lehnwaare — kann auch auf einseitigen Antrag abgelöst werden 
— Erptrichtung derselben von auswärtigen Erwerbern eines Grundstücks 
— Ermittelung des Betrags derselben und Capitalwerths eines berpflich— 
teten Grundstücks zum Zweck der Ablösung . 
Leihanstalt zu Döbeln, s. Döbeln — Waldheim. 
Leihkauf — dessen Ablösung ... 
Leipzig, Juristenfacultät, — wird in ihrer Stellung als academische Corpora- 
tion von dem Spruchcollegio getrennt 
— welche Geschäfte derselben verbleiben 
— Sspuruchcollegium, — dessen Errichtung, Wirkungskreis und Stellung 
  
1 Oct. 
10 Febr. 
13 Mai 
21 Febr. 
21 Julie 
30 Sept. 
7 Dee. 
8 Dec. 
17 Juni 
22 Julie 
21 März 
21 Julie 
30 Sept. 
  
  
Seite. 
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239 fg. 
74 
237 fg. 
66 
V V 
  
  
  
Paragraph. 
1—11 
1—38 
2 u. 3 
4—9 
10 —14 
1—7 
  
 
	        
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