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Gesczund Verordnungsblalt
für das Königreich Sachsen,
2 Us#es Stück vom Jahre 1846.
A 70) Decret
wegen Bestätigung der Statuten für die Spar- und Leihcasse zu Waldheim;
vom 14ten October 1846.
Waon, Friedrich August, von GOTTES Gnaden König
von Sachsen ꝛc. ꝛc. ꝛc.
thun hiermit kund, daß Wir auf den von Unseren Minifterien des Innern und der Juftiz
deshalb Uns geschehenen Vortrag die von einem Vereine von Privatpersonen, Franz Christ
und Genossen, beabsichtigte Begründung einer, durch ein zusammengebrachtes Actiencapital
sicher gestellten Sparcassen= und Leihanstalt zu Waldheim auf darum geschehenes Ansuchen
genehmigt, auch den für die Anstalt entworfenen Statuten in der vorgelegten Fassung Unsere
Bestätigung dergestalt ertheilt haben, daß der Spar= und Leihcasse sowohl die in den §§ 20,
22, 28, 29, 30 und 31 enthaltenen Rechtsvergünstigungen zustehen, als auch sonst die
Bestimmungen der Statuten von allen, die es angeht, auf das Genaueste beachtet werden
sollen.
Urkundlich ist darüber gegenwärtiges
Deere t
ertheilt, und unter Beidruckung des Königlichen Siegels von Uns eigenhändig unterschrieben
worden.
Dresden, am 1 Aten October 1846.
—.
Friedrich August.
Johann Paul von Falkenstein.
Albert von Carlowitz.
1846. 47