Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1847. (13)

M 36) Verordnung, 
die Bekanntmachung der Sporteltarordnung der Behörden für Verwaltung der 
directen Steuern betreffend; 
vom 28sten Mai 1847. 
Di die Sporteltaxordnung für die Behörden zu Verwaltung der directen Steuern vom 
14ten October 1834 bis jetzt nur diesen Behörden mitgetheilt worden ist; so wird sie der— 
malen mit denjenigen Abänderungen und Zusätzen, welche wegen Veränderung des Münzfußes 
und sonst nöthig geworden sind, in der Beilage, zugleich mit den Bestimmungen unter A und 
B hierdurch zur Nachachtung bekannt gemacht. — 
Dresden, den 28sten Mai 1847. 
Finanz-Ministerium. 
von Zeschau. 
Koelz. 
Sporteltarordnung 
der Behörden für Verwaltung der directen Steuern. 
/ Thlr. Ngr.f. 
1| Abgangsbemerkung .. —1—— 
2Ab-undRe1nschrtftenfur den Bogen .. ·—5—- 
furemBlatt.... .. —2 5 
-die einzelne Seite . .. — 1 3 
é* den halbgebrochen geschriebenen Bogen .. ——25 
das geschriebene Blatt . .. — 13 
die " "D einzelne Seite — — 
3 Abschriften, vidimirte, siehe Vidimus. 
4 Ab= und Zuschreibung, wie Eintragung. 
5 Anbringen, mündliches zu protocolliren . —8— 
« bis 
— 15 — 
6 Anzeigen, nach Beschaffenheit der Sache — 10 — 
— 20 — 
bis 
1 — — 
  
  
  
  
  
  
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.