Full text : Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1847. (13)

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Gesetz-und  Verordnungsblatt

für  das  Königreich  Sachsen,

1  Atse  Stück  vom  Jahre  1847.

    

 

 

 

95355)  Bekanntmachung,
die  der  Sparcassenanstalt  zu  Lichtenstein  ertheilten  Rechtsvergünstigungen
betreffend;
vom  4Aten  September  1847.

Nachdem  Se.  Königliche  Majestät  der,  von  dem  Stadtrathe  zu  Lichtenstein  im  Einverständ—
nisse  mit  den  Stadtverordneten,  errichteten  Sparcassenanstalt  zu  Lichtenstein  gewisse,  in  dem  für
selbige  entworfenen  und  von  der  Gesammteanzlei  zu  Glauchau  im  Namen  des  Herrschaftsbesitzers,
  des  Herrn  Fürsten  und  Herrn  von  Schönburg,  bestätigten  Regulative  enthaltene
Rechtsvergünstigungen  zu  ertheilen  gnädigst  geruhet  haben;  so  wird  das  darüber  ausgefertigte
Allerhöchste  Decret  sowohl,  als  der  Inhalt  des  Regulativs,  insoweit  selbiges  dergleichen  Bestimmungen
  in  sich  faßt,  nachstehend  zur  allgemeinen  Nachachtung  öffentlich  bekannt  gemacht.
Dresden,  den  Aten  September  1847.

Ministerium  der  Justiz.
von  Carlowitz.

Manitius.
Deeret,
die  der  Sparcassenanstalt  zu  Lichtenstein  bewilligten  Rechtsvergünstigungen
betreffend.

W,  Friedrich  August,  von  GOTTES  Gnaden  König
von  Sachsen  ꝛc.  ꝛc.  ꝛc.  fügen  hiermit  zu  wissen,  daß  Wir  auf  den  Vortrag  Unseres
Ministeriums  der  Justiz  für  die,  von  dem  Stadtrathe  zu  Lichtenstein  im  Einverständnifse  mit
den  dasigen  Stadtverordneten  errichtete  Sparcassenanstalt  zu  Lichtenstein  die  in  dem  angefügten,
und  durch  das  Gesetz-  und  Verordnungsblatt  zu  veröffentlichenden  Auszuge  der  deshalb  abge—

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