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Berichtigung.
In der Verordnung vom 30sten October 1847, die Einfuͤhrung einer anderweiten Arzneien-
taxe betr., ist Seite 160, Zeile 4 von oben
statt: „welche mit Fuͤnf und Zwanzig Thalern Strafe“
zu lesen: „welche mit Fuͤnf bis Zwanzig Thaler Strafe“.
Letzte Absendung: am 8ten Januar 1848.