Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1847. (13)

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Immittelst ertheilen Wir dem Antrage der getreuen Stände, daß, außer den für Com- 
municationswegebauten für das laufende Jahr nach dem Budget bestimmten zehn tausend 
Thalern, anderweit eine Summe bis zur Höhe von zehn tausend Thalern zu gleichem Zwecke 
verwendet werden möge, Unsere Genehmigung, werden auch dem in Beziehung auf die Ver- 
wendung der zu Chausseeneubauten im laufenden Jahre bestimmten Summen geäußerten stän- 
dischen Wunsche geeignete Berücksichtigung widerfahren, sowie nicht minder dem ferneren An- 
trage wegen Einschärfung der bestehenden münzpolizeilichen Vorschriften entsprechen lassen. 
Haben ferner die getreuen Stände bei dieser Gelegenheit ihr Augenmerk überhaupt auf 
mehrere Maaßregeln und Vorkehrungen gerichtet, welche, ohne unmittelbaren Zusammenhang 
mit der augenblicklichen Bedrängniß, denselben geeignet erschienen sind, um der Wiederkehr 
einer solchen für die Zukunft thunlichst vorzubeugen, so verkennen Wir nicht die Wichtigkeit 
mehrerer der in dieser Hinsicht angeregten, wiewohl der Natur der Sache nach der Erledigung 
nur allmählig zuzuführenden und der umsichtigsten Behandlung bedürfenden Fragen. Wir 
werden daher denselben überhaupt, namentlich aber auch den in der ständischen Schrift in ei- 
nigen speriellen Beziehungen gestellten Anträgen fernere sorgfältige Erwägung widmen, auch 
seiner Zeit den getreuen Ständen, so weit nöthig, weitere Mittheilung zugehen lassen. 
4. Von den in Betreff der Chemnitz-Riesaer und Löbau-Zittauer Eisenbahn 
ertheilten Ermächtigungen werden Wir, eintretenden Falls, Gebrauch machen, nicht min- 
der den wegen einer Eisenbahnverbindung zwischen Leipzig und der Thüringischen Eisen- 
bahn gestellten Anträgen die den Umständen entsprechende Berücksichtigung angedeihen lassen. 
Wir verbleiben Unseren getreuen Ständen in Huld und Gnaden jederzeit wohlbeigethan, 
und haben, zu Urkund alles dessen, gegenwärtigen, in das Gesetz= und Verordnungsblatt 
aufzunehmenden Landtagsabschied eigenhändig unterschrieben und mit Unserem Königlichen 
Siegel bedrucken lassen. 
Gegeben zu Dresden, am 24sten März 1847. 
Friedric August. 
Julius Traugott Jakob v. Koenneritz. 
Heinrich Anton von Zeschau. 
Carl August Wilhelm Eduard v. Wietersheim. 
Johann Paul v. Falkenstein. 
Albert v. Carlowitz. 
Carl Friedrich Gustav v. Oppell. 
 
	        
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