(XIX )
Geschworne — deren Wahl, Verpflichtung und Wirksamkeit bei Preßvergehen
gegen deren Ausspruch ist die Nichtigkeitsbeschwerde zulässig
Gewerbe= und Personalsteuer — der am 15ten Mai gefällige halbjäh-
rige Betrag derselben,
ist doppelt zu erheben
— Reclamationen und Recurse gegen die Ansätze und die Einbring-
ung der desfallsigen Beiträge haben keine Suspensivkraft
— deren Erhebung nach der Hälfte des Jahresbetrags
— Abfassung der Rechnungen über selbige
— welchen Betrag dieselbe nicht übersteigen dar und d vesfallsize Re-
stitution des geleisteten Mehrbetrags ..
— Erhebungsgebühren dabei
wenn er sich auf 2 Thaler oder mehr beläuft,
Gewerbe= und Personalsteuercataster — es soll der Auffteilung der—
selben zur Zeit Anstand gegeben werden
Glaubensbekenntniß der Deutschkatholiken
Goldmünzen, leichte, verbotene, — unter welcher Bedingung den Geldwechs-
lern deren Verkauf nach dem Gewichte und Gehalte künftig gestattet
sein soll — Contraventionsstrafe
Grenzreceß, zwischen der Königlich Sichũschen und Kaiserlich Oesterreichischen
Regierung abgeschlossener
Grund= und Hypothekenbehörden — deren Obliegenheit zu Fortführung
der zu den Grund= und Sypothekenbüchern gehörigen Flurbuchsauszüge
Grund= und Hypothekenbücher — inwiefern der Grundstücksbesitzer, wenn
—
er unterläßt, binnen der ihm gestatteten Frist sich über das Anerkenntniß
des sein Grundstück betreffenden Foliums darin zu erklären, die ihm
etwa zustehenden Einwendungen und Einreden gegen die eingetragene
Schuld oder sonstige Verbindlichkeit, dem eingetragenen Berechtigten
gegenüber, nicht verlustig wire
— im Falle, daß der Besitzer ausdrücklich oder stillschweigend den des-
fallsigen Entwurf anerkannt hat, liegt ihm auch der Beweis ob, daß
die eingetragene Verbindlichkeit nicht begründet oder erloschen sei
— Ermächtigung der für deren Einrichtung niedergesetzten Commis-
Ien zu Ueberwachung der Führung derselben bei den Unterge—
richten »
— Auflösung bieser Commission .
— Ueberweisung der bei dieser Gommision unerledigt gebliebenen
Geschäfte an die Appellationsgericht.
— Fortführung der Beaufsichtigung und lUeberwachung der Buch-
führung dabei durch den Commissionsrath Voigt .
Grundsteuer, im Monate Mai gefällige, — deren Erhebung nach 6 2
gen von jeder Steuereinheit
— deren Erhebung nach 2 Pfennigen von jeder Steuereinheit
— Modalität der Abfassung der Rechnungen hierüber
— welchen Betrag dieselbe nicht ubersteigen darf und buse Re-
stitution des geleisteten Nehrbetrags.
Erhebungsgebühren dabei
Tag.
18 Nov.
23 Nov.
20 Dec.
18 Nov.
25 April
11 Mai
12 Aug.
27 Oct.
15 Nov.
* 2
13 Oct.
2 Nov.
14 Jan.
11 April
27 März
Seite.
308 fg.
323 fg.
359
313 fg.
97 fg.
133
169
194 fg.
291
292
192
209 fg.
4 fg.
58 fg.
36 fg.
2 fg.
35
357
97 f g
169
194 fg.
291
292
Paragraph.
17—19
1—3
17—19
1—3