Metadata : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1914 (1)

Nr.  12.  1914.  127

e  B.
(Trtikel  13.

,  Der  Vorsitzende
der  Einkommensteuer-Veranlagungskommission.

Nr.  der  Wehrbeitragsliste

Feststellungsbeschefo.

Auf  Grund  des  Gesetzes  über  einen  einmaligen  außerordentlichen  Wchrbeitrag
vom  3.  Juli  1913  sind  Sie  nach  einem  Vermögen  von  abgerundtt  .  ...
gemäß  §  12  Abs.  2  a.  a.  O.  freigestellt  worden.

Der  angegebene  Vermögenswert  gilt  nach  §  20  des  Besitzsteuergesetzes  für  eine
künftige  Veranlagung  zur  Besitzsteuer.

Gegen  biesen  Bescheid  steht  Ihnen  binnen  einer  Ausschlußfrist  von  einem  Monat,
von  dem  auf  die  Zustellung  dieses  Bescheides  folgenden  Tage  ab  gerechnet,  das  bei  dem
Unterzeichneten  einzulegende  Rechtsmittel  der  Berufung  offen.

(Unterschrift.)

Die  Festsellung  des  Vermögens  weicht  von  den  Angaben  der  Vermögenserklärung
  a