Nr. 12. 1914. 127
e B.
(Trtikel 13.
, Der Vorsitzende
der Einkommensteuer-Veranlagungskommission.
Nr. der Wehrbeitragsliste
Feststellungsbeschefo.
Auf Grund des Gesetzes über einen einmaligen außerordentlichen Wchrbeitrag
vom 3. Juli 1913 sind Sie nach einem Vermögen von abgerundtt . ...
gemäß § 12 Abs. 2 a. a. O. freigestellt worden.
Der angegebene Vermögenswert gilt nach § 20 des Besitzsteuergesetzes für eine
künftige Veranlagung zur Besitzsteuer.
Gegen biesen Bescheid steht Ihnen binnen einer Ausschlußfrist von einem Monat,
von dem auf die Zustellung dieses Bescheides folgenden Tage ab gerechnet, das bei dem
Unterzeichneten einzulegende Rechtsmittel der Berufung offen.
(Unterschrift.)
Die Festsellung des Vermögens weicht von den Angaben der Vermögenserklärung
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