Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1897. (24)

185

 

Vortrag

Festgesehter

Betrag

 

4

2

 

 

S

b

 

II.  Abschnitt.
Kreis-Einnahmen.

Zuschüsse  aus  der  Staatskasse.

A.  Zuschüsse  aus  Centralfonds  für  Erziehung  und  Bildung.
Lateinschulen.

Tit.  1.  Die  auf  speziellen  Nechtstiteln  und  Vewilligungen  beruhenden
Fundationsbeiträge

Tit.  2.  Aus  der  Kreisschuldotation

Tit.  3b  Pensionen  fir  quiescirte  Stidienlehrer  und  Sudienlehrers
Relikten

 

S####s  z

Gewerblich-technische  Schulen

 

Summa  §  2
Deutsche  Schulen.

Tit.  1.  Auf  speziellen  Rechtstiteln  und  Dewilligungen  beruhende
Fundationsbeiträge  .  ...

Tit.  2.  Leistungen  für  stäudige  Banausgaben  .

Tit.  3.  Budgetmäßige  Kreisschuldotation

Tit.  4.  Zur  Ergänzung  des  Einkommens  der  Schullehrer  nach  dem
Gesetze  vom  10.  November  1861  die  früheren  Kongrualergänzungs-Zuschüsse


Tit.  5.  Zur  Aufbesserung  des  Einkommens  der  wirklichen  Schullehrer,
der  Verweser  und  weltlichen  Lehrerinnen,  sowie  der  Schulgehilfen

Tit.  6.  Zur  Gewährung  einer  Zulage  von  je  90./  an  alle  Schulverweser,
  weltliche  Lehrerinnen  und  Schulgehilfen  38  572.4  b0  3

Tit.  7.  Zur  Gewährung  von  Dienstalterszulagen  nach  den  Willigungen
in  den  Budgets  der  XIX.  und  XXI.  Finanzperiode  für  die  wirklichen
  Schullehrer  à  90  X  nach  5,  10,  13,  15,  20  und  je  weiteren
5  Dienstjahren  von  der  erstandenen  Seminarschlußprüfung;  dann
für  die  ständigen  Verweser,  weltlichen  Lehrerinnen  und  Verweserinnen
à  72.4X  nach  5  und  von  45  .X  nach  10,  13,  15,  20  und  je  weiteren
5  Jahren  von  dem  bezeichneten  Zeitpunkt  an  gerechnet  547  349./41.50  J

Tit.  8.  Zur  Unterstützung  dienstunfähiger  älterer  Schullehrer,  die  bereits
vor  dem  Eutstehen  der  gesetzlichen  Kreisvereine  ieseirt  wovden  sind

5

 

5  413
69  082

35  700
156  173

18

!

49
26
96
74