Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1850. (16)

(96) 
& 26) Verordnung, 
die anderweite Anleihe der Stadt Leipzig betreffend; 
vom 16ten April 1850. 
Wan. Friedrich August, von GOTTES Gnaden König 
von Sachsen 2c. 2c. 2c. 
verkünden hiermit, daß Wir auf Vortrag Unserer Ministerien der Justiz und des Innern zu 
der von dem Stadtrathe zu Leipzig für Rechnung und in Vertretung der dortigen Stadt- 
gemeinde Behufs der Deckung des Aufwandes für Erbauung von Lagerhäusern und die damit 
zusammenhängenden Einrichtungen beabsichtigten Eröffnung einer anderweiten Anleihe im 
Betrage von 
Fünf Hundert Tausend Thalern — — 
gegen jährliche Verzinsung mit Vier Thalern für das Hundert und Ausstellung unaufkünd- 
barer, jedoch der Ausloosung unterliegender, übrigens auf den Inhaber lautender Obligatio- 
nen, welche in Appoints zu 500 Thalern, 100 Thalern und 50 Thalern und in Serien zu 
5000 Thalern, je nach dem Bedürfnisse, ausgegeben werden sollen, sowie unter den sonst 
festgestellten Bedingungen Unsere Genehmigung ertheilt, demnächst aber auch den gedachten 
Obligationen die rechtlichen Vorzüge der inländischen Staatspapiere, welche diesen hinsichtlich 
des Verfahrens in Bezug auf vernichtete oder abhanden gekommene dergleichen Papiere in 
den Reseripten vom 25sten Juli und 2 9sten November 1777, auch vom 28Ssten Juni 1791 
und der Verordnung vom 6ten October 1824 zugestanden sind, dergestalt, daß die vorbemerkten 
gesetzlichen Vorschriften auch auf gedachte Obligationen zur Anwendung gelangen, und mit 
der Bestimmung verliehen haben, daß das vorgedachte Verfahren vor dem Kreisamte zu Leipzig 
stattfinden soll. 
Hiernach haben sich Unsere Collegien, die Dicasterien, Gerichte und Obrigkeiten, sowie 
Alle, die es angeht, gebührend zu achten. 
Dresden, am 16ten April 1850. 
Friedrich August. 
L D Ferdinand Zschinsky. 
Richard Freiherr von Friesen. 
  
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.