Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1850. (16)

(XVI ) 
  
Militärpersonen — nachträgliche Zustimmung der Stände zu der unterm 
15ten Juni 1849 angeordneten Einübung der Dienstreservemannschaften 
aus den Altersclassen der Jahre 1844— 1847 
— — inwiefern selbigen die Theilnahme an Vereinen und Versammlungen 
verboten ist . 
Musikmachen, gewerbmäßiges, — inwiefern die Ausübung dieses Gewerbes 
an bestimmten Orten auch in Zukunft von besonderer obrigkeitlicher 
Erlanbniß und der Erfüllung gewisser Voraussetungen abbangig gemacht 
werden kann .. 
Musikzwang, Bannrecht, — wird aufgehoben. . 
B 
N. 
Neue deutsche Zeitung, in Frankfurt a. M. erscheinende, — Verbot wider 
deren Vertrieb in hiesigen Landen. . 
Niederjagd, s. Jagd. 
O. 
Oberappellationsgericht — welche Rechtssätze dasselbe seinen Entscheidun— 
gen in Bezug auf Unterzeichnung von Urkunden und Vertretung der Ge— 
meinden in Processen durch Syndicen zu unterlegen pflegt 
Oberlausitz, Markgrafthum, — abgeänderte Statuten der mit einer Leih= und 
Sparbank verbundenen landständischen Hypothekenbank für selbiges 
Oesterreich, Kaiserreich, — nachträgliche Uebereinkunft zwischen selbigem und 
dem Rönigreiche Sachsen in Betreff der Bestimmungen Art. IX u. XI 
des zwischen beiden Staaten unterm 5ten März 1848 abgeschlossenen 
Haupt-Grenz= und Territorial -Recesses 
Oesterreichischer Postverein, s. Deutsch- Oesterreichischer Postrerein. 
P. 
Parochien, zu welchen Königlich Sächsische und Herzoglich Altenburgische Unter- 
thanen gehören, — Receß über Regelung der kirchlichen= und Schulver- 
hältnisse derselben . 
Patente, an Schiffsführer ertheilte, — sind nach Ableben der an die 
betreffende Behörde zurückzugeben .. 
Personalsteuer, s. Gewerbe- und Personalsteuer. 
Posttaxordnung, neue, — tritt am Isten Juli 1850 in hiesigen Landen in 
Kraft . . Z .% 
Prädicate, s. Dienstprädicate. 
Prämienagusschreiben vom 10ten December 1844 — die guf die Land- 
wirthschaft sich beziehenden Bestimmungen in den 6& 13—22 dessel— 
ben treten künftig außer Kraft 
Preßgesetz vom 18ten November 1848 — einige Zusätze zu seleigem 
Preßvergehen — Aufhebung des Gesetzes vom 18ten November 1848 über 
die provisorische Einrichtung des Strafverfahrens dabei 
  
Tag. 
13 Nov. 
22 Nov. 
4 Mai 
19 Febr. 
1 Nov. 
9 Febr. 
23 Febr. 
17 April 
17 Jan. 
5 Dec. 
20 Deec. 
13 Juni 
13 Dee. 
3 Juni 
4 Juni 
21 Nov. 
  
Seite. 
260 
268 fg. 
97 
18 
196 
196 
103 fg. 
280 fg. 
289 
153 fg. 
289 
142 fg. 
147 
262 fg. 
  
Paragraph. 
28, 29 
1—44
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.