Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1850. (16)

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für das Königreich Sachsen, 
18 Stück vom Jahre 1850. 
  
& 61) Bekanntmachung, 
den Aufschub der Niederjagd im Zwickauer Kreisdirectionsbezirke betreffend; 
vom 13ten August 1850. 
Nach den eingelangten Anzeigen steht zu erwarten, daß die dießjährige Erndte der Feldfrüchte 
im Bereiche des Zwickauer Kreisdirectionsbezirks bis zum isten September noch bei Weitem 
nicht vollständig eingebracht sein wird. Auf Grund des im § 2 der Verordnung des König- 
lichen Ministeriums des Innern vom 1 Aten Juni 1849 ausgesprochenen Vorbehalts und Kraft 
des den Kreisdirectionen von den Königlichen Ministerien des Innern und der Finanzen durch 
Verordnung Lom 27 sten Mai 1843 ertheilten allgemeinen Auftrags hat deshalb die unter- 
zeichnete Königliche Kreisdirection beschlossen, den Aufgang der Niederjagd, soweit sie nach 82 
der angezogenen Ministerialverordnung vom 1 Aten Juni 1849 mit dem isten September be- 
ginnen würde, bis zum 
1 6ten September dieses Jahres 
zu verschieben, dergestalt, daß die frühere Ausübung des Jagdbefugnisses in gedachtem Bezirke 
bei Vermeidung der in der zuletzterwähnten Ministerialverordnung angegebenen Strafe ver- 
boten bleibt. 
Hiernach haben sich Alle, die es angeht, zu achten, die betreffenden Obrigkeiten auch dafür 
zu sorgen, daß gegenwärtige Verordnung durch Aufnahme in die Localblätter und sonst zur 
allgemeinen Kenntniß gelange. 
Zwickau, den 13ten August 1850. 
Königliche Kreisdirection. 
v. Watzdorf. 
Vater. 
1850. 38
	        
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