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für das Königreich Sachsen,
18 Stück vom Jahre 1850.
& 61) Bekanntmachung,
den Aufschub der Niederjagd im Zwickauer Kreisdirectionsbezirke betreffend;
vom 13ten August 1850.
Nach den eingelangten Anzeigen steht zu erwarten, daß die dießjährige Erndte der Feldfrüchte
im Bereiche des Zwickauer Kreisdirectionsbezirks bis zum isten September noch bei Weitem
nicht vollständig eingebracht sein wird. Auf Grund des im § 2 der Verordnung des König-
lichen Ministeriums des Innern vom 1 Aten Juni 1849 ausgesprochenen Vorbehalts und Kraft
des den Kreisdirectionen von den Königlichen Ministerien des Innern und der Finanzen durch
Verordnung Lom 27 sten Mai 1843 ertheilten allgemeinen Auftrags hat deshalb die unter-
zeichnete Königliche Kreisdirection beschlossen, den Aufgang der Niederjagd, soweit sie nach 82
der angezogenen Ministerialverordnung vom 1 Aten Juni 1849 mit dem isten September be-
ginnen würde, bis zum
1 6ten September dieses Jahres
zu verschieben, dergestalt, daß die frühere Ausübung des Jagdbefugnisses in gedachtem Bezirke
bei Vermeidung der in der zuletzterwähnten Ministerialverordnung angegebenen Strafe ver-
boten bleibt.
Hiernach haben sich Alle, die es angeht, zu achten, die betreffenden Obrigkeiten auch dafür
zu sorgen, daß gegenwärtige Verordnung durch Aufnahme in die Localblätter und sonst zur
allgemeinen Kenntniß gelange.
Zwickau, den 13ten August 1850.
Königliche Kreisdirection.
v. Watzdorf.
Vater.
1850. 38