Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1851. (17)

(463 ) 
die in der Muthung angegebenen Grubenfeldgrenzen geprüft und die Maaßeinheiten des Gru— 
benfeldes berechnet, auch vom Muther die ihm vorgelegten dießfallsigen Angaben des Mark— 
scheiders für richtig und insbesondere nachbezeichnete Feldesgrenzen und ihre Lage als die von 
ihm gewählten ausdrücklich anerkannt worden sind, so ist am heutigen Tage dem Muther 
N. N. 
ein Grubenfeld, welches nachbezeichnete Lage hat und 
240 Maaßeinheiten 
enthält, zur Gewinnung aller darin liegenden metallischen Mineralien, jedoch älter Beliehenen 
ohne Schaden und Nachtheil, unter dem Namen 
Neugeboren Kindlein 
verliehen worden. 
Die Grenzpunkte dieses Grubenfeldes sind folgende: 
I. der Anfangspunkt liegt an der südöstlichen Ecke des auf Kleinschirmaer Flur gelegenen 
mit der Catasternummer 121 bezeichneten Günzelschen Hauses, 
II. der t Grenzpunkt No. II. liegt ve von da nordöstlich h. 1, 7 in 226, 5 Lr. 
III. -III. nordwestl. h. 11, 2 317 
IV. " -HIV.ordwestl. h. 11, 614 21 
V. "O— VWV.üdöstlich h. 6, 61 . 350 
VI. "Ol WVI. südöstlich h. 10, 11 217 
VII. VII. üdöstlich h. 10, 11- 133 
VIII. . VIII.Hsüdwestlich h. 2, 1p.- 409,5 
IX. — — LIX. - - -vordwestl. h. s, 1 -380,5— 
söhliger Entfernung. 
Zu Urkund dessen ist gegenwärtige 
Verleihungsurkunde 
unter Bergamts Hand und Siegel ausgefertigt und beglaubigte Abschrift davon zum hiesigen 
Verleihbuche NV. Bl. gebracht worden. 
Freiberg,. n 
Kbniglich Sächsisches Bergamt das. 
727
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.