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und Mehl; Nudeln und gleichartiges Teigwerk; Brod; Schiffszwieback; Kraftmehl-Pro-
dukte, d. h. Haarpuder, Stärke, Kleister, Pappe, Leogomme, Gummi-Surrogate.
19. Papier, literarische und Kunstgegenstände, nämlich:
ungeleimtes Papier aller Art (Lösch-, Pack= und Druckpapier); Sand= und Schieferpapier,
ingleichen Rechentafeln aus Schieferpapier; Pappdeckel und Preßspäne.
Manuskripte (beschriebenes Papier) und Akten; Zeichnungen, Gemälde.
Bücher, gedruckte, sowohl gebunden als ungebunden; Landkarten; Musikalien; Kupfer-
und Stahlstiche, Lithographien, Holzschnitte, schwarz oder farbig, ordinaire Bilderbogen;
sofern diese Gegenstände in einem der kontrahirenden Staaten gedruckt und verlegt sind.
Schau= und Denkmünzen.
Anmerkung. Die für Zeitungen, Kalender und Ankündigungen etwa bestehende
Stempel-Abgabe bleibt vorbehalten.
20. Seidenkokons (Seidengalleten).
21. Steine und Steinwaaren.
Hierunter sind verstanden: alle behauene und unbehauene Bruch-, Kalk-, Schiefer-,
Ziegel- und Mauersteine; Mühlsteine; Schleif= und Wetzsteine aller Art; Flintensteine;
Lithographirsteine, gravirte oder bezeichnete.
Schieferstifte und Schiefertafeln (auch in hölzernen Rahmen); große Arbeiten aus
Marmor, Granit, Sandstein und Gips (Monumente, Statuen, Büsten u. dgl.); Waaren
aus Serpentinstein.
22. Stroh-, Rohr= und Bastwaaren, nämlich:
Matten und Fußdecken von Bast, Binsen, Stroh und Schilf, ordinaire, ungefärbte.
23. Vieh, nämlich:
Pferde, Maulesel, Maulthiere, Esel; Kälber; Spanferkel; Schaafoieh, mit Ausschluß
der Hammel; Ziegen.
24. Wagen und Schlitten,
ohne Leder= oder Polster-Arbeit.
25. Wildpret,
kleines (Hasen, Kaninchen).
26. Wolle, nämlich:
Schaaf= und Lammwolle, rohe und gekämmte, ingleichen gemahlene, roh, gebleicht
und gefärbt.