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& 48) Verordnung,
die Richtung mehrerer Zweigbahnen zur Verbindung der Kohlengruben mit der
vom Bahnhofe Zwickau nach Cainsdorf führenden Eisenbahn betreffend;
vom 29sten Juli 1853.
Un Bezugnahme auf den im § 3 der Verordnung vom 1 üten April dieses Jahres, die
Erbauung einer Eisenbahn von Zwickau nach Cainsdorf betreffend, (Gesetz= und Verordnungs-
blatt vom Jahre 1853, Seite 67 fg.) gemachten Vorbehalt wegen der anzulegenden
Zweigbahnen, und auf Grund der von der Direction der Sächsisch-Bayerischen Staats-
eisenbahn vorgelegten, vom Ministerium des Innern im Einverständnisse mit dem Finanz-
ministerium genehmigten Detailpläne wird hierdurch bekannt gemacht, daß der Bau
1) der Zweigbahn nach den Schächten Aurora und Vereinsglück die Fluren der
Stadt Zwickau und des Dorfs Schedewitz, dagegen der Bau
2) der Verbindungsbahnen zwischen der Königin Marienhütte und den Pla-
nitzer Kohlenwerken die Fluren von Planitz, Cainsdorf und Bockwa,
berührt.
Die im § 17 der Eingangs gedachten Verordnung angezogenen, auf die Expropriation
bezüglichen Bestimmungen haben daher auf die genannten Flurbezirke und die innerhalb
derselben von den Eisenbahnlinien betroffenen Grundstücke allenthalben Anwendung zu
leiden.
Dresden, am 29sten Juli 1853.
Ministerium des Innern.
Frhr. von Beust.
Demuth.
. 49) Verordnung,
den Eintritt der Wirksamkeit des Gesetzes vom 2ten Juni 1852 in Bezug auf die
Albertsbahn betreffend;
vom 28sten Juli 1853.
Ver den Organen der zur Herstellung einer Eisenbahn zwischen Dresden und Tharandt
nebst den erforderlichen Zweigbahnen, um mit der ersteren die Kohlengruben sowohl im
Plauenschen Grunde als in der Nähe desselben und bei Hänichen in Verbindung zu setzen,
gebildeten Actiengesellschaft sind die Vorbereitungen zur Ausführung der gedachten Eisen-
bahnanlage, welcher auf Allerhöchste Anordnung Sr. Majestät des Königs die Bezeich-