Full text : Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1853. (19)

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Da  übrigens  durch  diese  Uebereinkunft  die  Verbindlichkeit  derjenigen  angeschuldigten
Privaten,  welche  die  Kosten  zu  tragen  verurtheilt  werden,  nicht  aufgehoben  sein  soll,  so
wird  die  requirirte  Gerichtsbehörde  ein  Verzeichniß  der  durch  Erfüllung  der  Reguisition
erwachsenen  Kosten  der  requirirenden  Behörde  mittheilen,  welche  ihrerseits  diese  Kosten  in
die  allgemeine  Kostenliquidation  der  betreffenden  Sache  aufnehmen  und  geeigneten  Falls
zur  Vereinnahmung  decretiren,  auch,  dafern  sie  von  dem  hierzu  Verpflichteten  erlangt  werden,
  der  requirirten  Behörde  kostenfrei  übermitteln  wird.

Art.  Z.  Die  dergleichen  Regquisitionen  betreffenden  Correspondenzen  der  Behörden
sollen,  wenn  sie  mit  entsprechender  Aufschrift  versehen  und  mit  dem  vorschriftsmäßigen
Dienstsiegel  verschlossen  sind,  als  Officialsachen  im  Sinne  des  Art.  28  des  revidirten
Postvereinsvertrags  vom  Jahre  1852  behandelt  werden.

Art.  4.  Dieselben  Grundsätze  sollen  bezüglich  der  Requisitionen  in  polizeilichen  Untersuchungsfällen
  zur  Anwendung  kommen.

Art.  5.  Vorstehende  Bestimmungen  sollen  vom  Tage  ihrer  Bekanntmachung  an  in
Vollzug  gesetzt  werden  und  vorläufig  auf  die  Dauer  von  zwölf  Jahren,  vom  ussten  Januar
1854  an  gerechnet,  dann  aber  so  lange  gültig  sein,  bis  einer  der  beiden  contrahirenden
Theile  durch  vorgängige  einjährige  Kündigung  dem  anderen  Theile  seine  Absicht  mitgetheilt
haben  wird,  gegenwärtige  Vereinbarung  außer  Vollzug  zu  setzen.

Dresden,  den  30sten  August  1853.

Königlich  Sächsische  Ministerien  der  auswärtigen
Angelegenheiten  und  der  Justiz.
Frhr.  von  Beust.  Dr.  Zschinsky.

 

#  67)  Bekanntmachung,

die  Direction  der  Chemnitz-Riesaer  Staatseisenbahn  betreffend;
vom  22sten  September  1853.
Die  zur  Zeit  in  Döbeln  befindliche  Direction  und  Hauptverwaltung  der  Chemnitz—
Riesaer  Staatseisenbahn  wird  vom  1  sten  October  dieses  Jahres  an  ihren  Sitz  in
Chemnitz
nehmen,  was  hierdurch  zu  Jedermanns  Nachachtung  bekannt  gemacht  wird.
Dresden,  am  2  2  sten  September  1853.

Finanz-Ministerium.
Behr.  Opelt.