Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1853. (19)

(198 ) 
. 73) Bekanntmachung, 
die Benutzung des Betriebstelegraphen zu Mittweida für die allgemeine 
Correspondenz betreffend; 
vom 13ten October 1853. 
Das Finanzministerium hat beschlossen, die nach der Bekanntmachung vom 19ten August 
dieses Jahres (Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 169) bereits stattfindende Benutzung 
des Betriebstelegraphen der Chemnitz-Riesaer Staatseisenbahn für die allgemeine Staats- 
und Privat-Correspondenz zwischen den Stationen Riesa, Döbeln, Waldheim 
einer= und Chemnitz, Waldheim, Döbeln andererseits vom 1 sten November dieses 
Jahres ab unter den in jener Bekanntmachung enthaltenen Bedingungen auch auf die 
Station 
Mittweida 
ausdehnen zu lassen, was hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. 
Dresden, am 1 3ten October 1853. 
Finanz-Ministerium. 
Behr. 
Opelt. 
  
Letzte Absendung: am 24 sten October 1853.
	        
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