Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1853. (19)

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3) Schwarzburg-Rudolstadt, vermöge seines Vertrags mit Preußen vom 
25sten Mai 1833 in Beziehung auf seine von Preußen umschlossenen Landestheile; 
4) Sachsen-Weimar-Eisenach, vermöge seines Vertrags mit Preußen vom 
30sten Mai 1833 in Beziehung auf die Aemter Allstedt und Oldisleben; 
5) Schwarzburg-Sondershausen, vermöge seines Vertrags mit Preußen vom 
Sten Juni 1833 in Beziehung auf die in dem Preußischen Gebiete eingeschlossenen Theile 
des Fürstenthums; 
6) Sachsen-Coburg-Gotha, vermöge seines Vertrags mit Preußen vom 26sien 
Juni 1833 in Beziehung auf das Amt Volkenrode; 
7) Hessen-Homburg, vermöge seines Vertrags mit dem Großherzogthume Hes- 
sen vom 20sten Februagr 1835 in Beziehung auf das Amt Homburg; 
8) Oldenburg, vermöge seines Vertrags mit Preußen vom Züsten December 
1836 in Beziehung auf das Fürstenthum Birkenfeld; 
9) Waldeck und Pyrmont, vermöge seines Vertrags mit Preußen vom hten Ja- 
nuar 1838 in Beziehung auf das Fürstenthum Waldeck und vermöge seines Vertrags mit 
Preußen und den übrigen Mitgliedern des Zollvereins vom 1 1ten December 1841 in 
Beziehung auf das Fürstenthum Pyrmont; 
10) Anhalt-Köthen und Anhalt-Dessau, vermöge ihres Vertrags mit Preu- 
ßen vom 26sten April 1839, betreffend die Zoll= und Verkehrsverhältnisse zwischen den 
beiderseitigen Ländern; 
11) Anhalt-Bernburg, vermöge seines Vertrags mit Preußen vom 1 l#ten Juli 
1839, betreffend die Erneuerung der Verträge wegen Anschließung der Anhalt-Bernbur- 
gischen Landestheile an das Preußische indirecte Steuersystem; 
12) Hessen-Homburg, vermöge seines Vertrags mit Preußen vom 5ten Decem- 
ber 1840 in Beziehung auf das Oberamt Meisenheim; 
13) Lippe, vermöge seines Vertrags mit Preußen und den übrigen Mitgliedern 
des Zollvereins vom 1 Sten October 1841 in Beziehung auf das Fürstenthum Lippe und 
vermöge seines Vertrags mit Preußen von demselben Tage in Beziehung auf die Fürstli- 
chen Gebietstheile Lipperode, Cappel und Grevenhagen; 
1.4) Sachsen-Weimar-Eisenach, vermöge seines Vertrags mit Bayern vom 
2 A4bten Mai 1843 in Beziehung auf das Vordergericht Ostheim;
	        
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