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3) Schwarzburg-Rudolstadt, vermöge seines Vertrags mit Preußen vom
25sten Mai 1833 in Beziehung auf seine von Preußen umschlossenen Landestheile;
4) Sachsen-Weimar-Eisenach, vermöge seines Vertrags mit Preußen vom
30sten Mai 1833 in Beziehung auf die Aemter Allstedt und Oldisleben;
5) Schwarzburg-Sondershausen, vermöge seines Vertrags mit Preußen vom
Sten Juni 1833 in Beziehung auf die in dem Preußischen Gebiete eingeschlossenen Theile
des Fürstenthums;
6) Sachsen-Coburg-Gotha, vermöge seines Vertrags mit Preußen vom 26sien
Juni 1833 in Beziehung auf das Amt Volkenrode;
7) Hessen-Homburg, vermöge seines Vertrags mit dem Großherzogthume Hes-
sen vom 20sten Februagr 1835 in Beziehung auf das Amt Homburg;
8) Oldenburg, vermöge seines Vertrags mit Preußen vom Züsten December
1836 in Beziehung auf das Fürstenthum Birkenfeld;
9) Waldeck und Pyrmont, vermöge seines Vertrags mit Preußen vom hten Ja-
nuar 1838 in Beziehung auf das Fürstenthum Waldeck und vermöge seines Vertrags mit
Preußen und den übrigen Mitgliedern des Zollvereins vom 1 1ten December 1841 in
Beziehung auf das Fürstenthum Pyrmont;
10) Anhalt-Köthen und Anhalt-Dessau, vermöge ihres Vertrags mit Preu-
ßen vom 26sten April 1839, betreffend die Zoll= und Verkehrsverhältnisse zwischen den
beiderseitigen Ländern;
11) Anhalt-Bernburg, vermöge seines Vertrags mit Preußen vom 1 l#ten Juli
1839, betreffend die Erneuerung der Verträge wegen Anschließung der Anhalt-Bernbur-
gischen Landestheile an das Preußische indirecte Steuersystem;
12) Hessen-Homburg, vermöge seines Vertrags mit Preußen vom 5ten Decem-
ber 1840 in Beziehung auf das Oberamt Meisenheim;
13) Lippe, vermöge seines Vertrags mit Preußen und den übrigen Mitgliedern
des Zollvereins vom 1 Sten October 1841 in Beziehung auf das Fürstenthum Lippe und
vermöge seines Vertrags mit Preußen von demselben Tage in Beziehung auf die Fürstli-
chen Gebietstheile Lipperode, Cappel und Grevenhagen;
1.4) Sachsen-Weimar-Eisenach, vermöge seines Vertrags mit Bayern vom
2 A4bten Mai 1843 in Beziehung auf das Vordergericht Ostheim;