Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1853. (19)

(211) 
  
  
  
  
Mans Abgabensätze Für 
gaß- Tara 
stab der nach dem 14 Thalerfuß nach dem wird vergütet 
RN (mit der Eintheilung » 
Benennung der Gegenstände. Ver., m der Eimtfeilung 243-Guldenfuß, vom Centner 
beim beim Brutto-Gewicht: 
bollung. Eingang. Ausgang. Eingang. Ausgang. 4 
Rthlr.] Nar. Nthlr. Ngr. ar. . Pfund. 
Abfälle: 
von Gerbereien das Leimleder; Thier- 
flechsen, Abfälle und Theile von rohen 
Häuten und Fellen, abgenutzte alte 
Lederstücke, Hörner, Hornspitzen, 
Hornspäne, Klauen und Knochen, 
letztere mögen ganz oder zerkleinert 
sen 1 Centr. frei. 15 frei. 521 
Anmerk. Knochen, seewärts von der Russischen 
bis zur Mecklenburgischen Grenze aus- 
gehend, zollfrei. 
Baumwolle und Baumwollenwgaren: 
a) Rohe Baumwollell 1 Centr.frei. 5 frei. 171 
b) Baumwollengarn, ungemischt oder 
gemischt mit Wolle oder Leinen: 
1. ungebleichtes ein= und zweidrähti- 
  
ges, und Watten 1 Centr! 5 15 . 
2. ungebleichtes drei- und mehrdrähti— 18 in Fässern u. Kisten. 
ges, ingleichen alles gezwirnte, ge— 13 in Förben. 
bleichte oder gefüärbte GeeeerCentr. ..14 
c)Baumwollene,desgleichenausBaum- 
wolle und Leinen, ohne Beimischung 
von Seide, Wolle und anderen Thier— 
haaren gefertigte Zeuge und Strumpf— 
waaren, Spitzen (Tüll), Posamen— 
tier-, Knopfmacher-, Sticker= und 
Putzwaaren; auch dergleichen Zeug- 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
 
	        
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