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Abgabensätze Für
Maaß= Tara
- dem 14-Thalerfuß
» ab der nach nach d « »
Benennung der Gegenstände. s (mit der Eintheilung dem wirdvergüte
Ver= es Thalers in osteh, 4 Guldenfuß, vom Centner
zollung. " beim beim Brutto-Gewicht
Eingang. 1 Ausgang. Eingang. Ausgang.
Rthlr.] Ngr. Rthlr.] Ngr.] Fl. r. Fl. Pfund.
b) Weißes drei= oder mehrfach gezwirn-
tes wollenes und Kameelgarn, auch
Garn aus Wolle und Seide; des-
gleichen alles gefärbte Genn:Centr.] 14 6 in Fässern u. Kist
c) Wagren aus Wolle Ceinschließlich öm Ballen.
anderer Thierhaare) allein oder in
Verbindung mit anderen, nicht seide-
nen Spinnmaterialien gefertigt:
1. bedruckte Waaren aller Art; unge-
walkte Waaren (ganz oder theil-
weise aus Kammgarn), wenn sie
gemustert (d. h. faconirt gewebt,
gestickt oder brochirt) sind; Umschla- 3
getücher mit angenähten gemuster-
ten Kanten; Posamentier-, Knopf-
macher= und Stickereiwaaren, außer
Verbindung mit Eisen, Glas, Holz,
Leder, Messing und Stahlentr.50 87 30
2. gewalkte unbedruckte Tuch-, Zeug-
und Filzwaaren; Strumpfwaaren 20 in Ki
aller Art; sowie alle ungewalkte Inn Sülen
ungemusterte Waaren 1 Centr.0 " 52 30
3. Fußteppiche Centr.0 35 "
Anmerk. Einfaches und voublirtes ungefärbtes
Wollengarn, sowie Oeltücher aus Ros-
haaren, ingleichen ganz grobe Gewebe
aus Kälberhaaren und Werg zahlen die
allgemeine Eingangsabgabe.