Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1853. (19)

(261) 
Gesch-und Verordnungsblatt 
für das Königreich Sachsen, 
20'le Stück vom Jahre 1853. 
  
  
5½5 
S1) Verordnung, 
die Bestellung eines Landtagswahlcommissars betreffend; 
vom 3ten November 1853. 
N## mit Leitung der erforderlich gewordenen Wahl eines Stellvertreters für den 
Landtagsabgeordneten im Vllten bäuerlichen Wahlbezirke 
der Justizamtmann Lehmann zu Dippoldiswalda 
mit Auftrag versehen worden ist, so wird dieß zur Nachachtung andurch bekannt gemacht 
und werden, unter Verweisung auf die Verordnung vom 4ten Januar 1842 (Gesetz- 
und Verordnungsblatt Seite 2 1), alle bei dieser Wahl betheiligten Behörden zu deren 
Beschleunigung noch besonders angewiesen. 
Dresden, den 3ten November 1853. 
Ministerium des Innern. 
Freiherr von Beust. 
Eppendorf. 
— – — —-[ ”¡ 
82) Verordnung 
an sämmtliche Untergerichte, 
die Beschleunigung der nach § 18 der Ausführungsverordnung zum Preßgesetze 
vom 14ten März 1851 zu erstattenden Anzeigen betreffend; 
vom ten November 1853. 
N 1 der Ausführungsverordnung zu dem Gesetze vom 1 4ten März 1851 (Ge- 
setz= und Verordnungsblatt Seite 77), die Angelegenheiten der Presse betreffend, hat, 
wenn von der zuständigen Gerichtsbehörde in Verfolg einer eingeleiteten Untersuchung auf 
1863. 46 
  
 
	        
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