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Gesch-und Verordnungsblatt
für das Königreich Sachsen,
20'le Stück vom Jahre 1853.
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S1) Verordnung,
die Bestellung eines Landtagswahlcommissars betreffend;
vom 3ten November 1853.
N## mit Leitung der erforderlich gewordenen Wahl eines Stellvertreters für den
Landtagsabgeordneten im Vllten bäuerlichen Wahlbezirke
der Justizamtmann Lehmann zu Dippoldiswalda
mit Auftrag versehen worden ist, so wird dieß zur Nachachtung andurch bekannt gemacht
und werden, unter Verweisung auf die Verordnung vom 4ten Januar 1842 (Gesetz-
und Verordnungsblatt Seite 2 1), alle bei dieser Wahl betheiligten Behörden zu deren
Beschleunigung noch besonders angewiesen.
Dresden, den 3ten November 1853.
Ministerium des Innern.
Freiherr von Beust.
Eppendorf.
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82) Verordnung
an sämmtliche Untergerichte,
die Beschleunigung der nach § 18 der Ausführungsverordnung zum Preßgesetze
vom 14ten März 1851 zu erstattenden Anzeigen betreffend;
vom ten November 1853.
N 1 der Ausführungsverordnung zu dem Gesetze vom 1 4ten März 1851 (Ge-
setz= und Verordnungsblatt Seite 77), die Angelegenheiten der Presse betreffend, hat,
wenn von der zuständigen Gerichtsbehörde in Verfolg einer eingeleiteten Untersuchung auf
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