Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1853. (19)

( ) 
5) Bekanntmachung, 
das Hauptsteueramt in Riesa als Elbzollgericht betreffend; 
vom Zlsten December 1852. 
N% Errichtung eines Hauptsteueramts in Riesa (Gesetz= und Verordnungsblatt vom 
Jahre 1852, Seite 285) ist zur Erleichterung der Rechtshülfe in Elbzollgerichtsangele- 
genheiten für angemessen befunden worden, dem gedachten Hauptsteueramte zugleich die 
Function eines Elbzollgerichts zu übertragen und ihm zu solchem Zwecke denjenigen Theil 
des bisherigen Elbzolldistricts des Hauptsteueramts in Meißen, 
welcher bei der Merschwitzer Elbüberfahrt, diese eingeschlossen, beginnt und längst 
der beiderseitigen Ufer bis zur Landesgrenze abwärts sich erstreckt, 
zuzuweisen. Derselbe wird daher 
vom 1 sten Februar 1853 ab 
vom Elbzollgerichte und Hauptsteueramte in Meißen abgetrennt und dem Elbzollgerichte 
und Hauptsteueramte in Riesa, als dessen künftiger Elbzolldistrict, mit der Bestimmung 
überwiesen, daß selbiges innerhalb des bezeichneten Gebiets in alle diejenigen Befugnisse 
und Verpflichtungen eintritt, welche durch Artikel 2 6 der Elbschifffahrtsacte vom 233sten 
Juni 1821 (Gesetz= und Verordnungsblatt vom Jahre 1822, Seite 95) und §§ 46 
und 47 der Additionalacte vom 1 3ten April 1844, sowie durch die wegen deren Publi- 
cation erlassene Verordnung vom 1 6öten November 1844 (Gesetz= und Verordnungsblatt 
vom Jahre 1844, Seite 2 77), ingleichen durch die Verordnungen vom 6ten Februar 
1845 und 2sten Februar 1846 (Gesetz= und Verordnungsblatt vom Jahre 1845, 
Seite 39 und vom Jahre 1846, Seite 4) festgestellt sind. 
Zur Nachachtung der Behörden, der Elbschiffer und aller sonstigen Betheiligten wird da- 
her Solches von den unterzeichneten Ministerien hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Dresden, am 3usten December 1852. 
Die Ministerien der Justiz, des Innern und der Finanzen. 
Dr. Zschinsky. Frhr. v. Beust. Behr. 
Schäfer. 
  
  
6) Verordnung 
über die Anwendung des Reseripts vom 19ten Juni 1812, die Kirchen-Falsa 
betreffend, in der Oberlausitz; 
vom 14ten Januar 1853. 
D. das Reseript vom 1 9ten Juni 1812, die Kirchen-Falsa betreffend (Cod. Aug. ate 
Fortsetzung 1ster Band Seite 180), den allgemeinen Zweck hat, den Mißbrauch einer zur
	        
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