Gesetz-und Verord nungsblatt
für das Königreich Sachsen,
5. Stück vom Jahre 1833.
. 24) Verordnung,
die Untersuchungen gegen Militärpersonen betreffend;
vom 29sten März 1853.
Das Ministerium der Justiz hat in neuerer Zeit mehrfach die Wahrnehmung gemacht,
daß Militärpersonen wegen gemeiner Verbrechen von Givilgerichten ohne eine dazu in
Gemäßheit § 37 Nr. 3 des Gesetzes über privilegirte Gerichtsstände 2c. vom 2 Ssten Ja-
nuar 1835 (Gesetz= und Verordnungsblatt vom Jahre 1835, Seite 82) erhaltene
Ermächtigung zur Untersuchung gezogen worden sind, solches aber darin seinen Grund
gehabt hat, daß das Untersuchungsgericht nicht, wie § 4 des Generale vom 30sten April
1783 (Cod. Aug. Cont. II. I. I. Seite 455) vorschreibt, gleich beim Beginne der Unter-
suchung die persönlichen Verhältnisse der Angeschuldigten erörtert hat und dem Gerichte
daher der militärische Stand der letzteren unbekannt geblieben ist.
Um nun hieraus hervorgehenden Unzuträglichkeiten und Nichtigkeiten für die Zukunft
zu begegnen, wird sämmtlichen Civilgerichtsbehörden die Beobachtung der zuletzt ange-
zogenen gesetzlichen Vorschrift, wonach der Angeschuldigte gleich Anfangs bei seiner Ver-
nehmung über seine persönlichen Verhältnisse befragt werden soll, hierdurch in Erinnerung
gebracht, insbesondere aber eine sorgfältige Erörterung der persönlichen Verhältnisse solcher
Angeschuldigten, welche annoch im militärpflichtigen Alter stehen, Behufs der Ermittelung
des Umstandes, ob sie dem Militärstande angehören oder nicht, zur Pflicht gemacht.
Dresden, am 29sten März 1853.
Ministerium der Justiz.
Dr. Zschinsky. Fickelscherer.
K 25) Bekanntmachung,
die Erhebung einiger Posterpeditionen zu Postämtern betreffend:
vom 26sten März 1853.
Neochdem mit Rücksicht auf die Erweiterung, welche der Geschäftsverkehr der als Post-
erpeditionen in
Auerbach, Crimmitzschau, Frankenberg, Hainichen, Hohenstein (bei Chemnitz),
Lichtenstein, Meerana, Mittweida, Oelsnitz, Radeberg, Roßwein, Schwarzenberg,
Werdau, Zschopau
1853.
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