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Baden, Großherzogthum, — Beitritt der dasigen Regierung zu dem Staats-
vertrage vom 15ten Juli 1851 wegen Uebernahme von Auszuweisenden
—. Beitritt der dasigen Regierung zu dem zu Eisenach unter dem 1# l#ten
Juli 1853 zwischen mehreren deutschen Regierungen abgeschlossenen
Staatsvertrage über gegenseitige Verpflegung erkrankter und Beerdig-
ung verstorbener Angehöriger eines anderen Staats. .
dasselbe tritt dem Deutsch-Oesterreichischen Telegraphenvereine bei
Ba utschlächter — welche ordentliche Gewerbesteuer selbige im dahre 1854
zu entrichten haben
Bauverein, gemeinnütziger, zu Dresden, * Dresden.
Bayerisch= Stchsische Eisenbahn — Eröffnung des Betriebstelegraphen
auf selbiger für die allgemeine Staats= und Privat-Correspondenz
Bayern, Königreich, — Beitritt der vasigen Regierung zu dem zu Eisenach
am 1 lten Juli 1853 zwischen mehreren deutschen Regierungen abge-
schlossenen Staatsvertrage wegen gegenseitiger Verpflegung erkrankter
und Beerdigung verstorbener Angehböriger des anderen Staats
Beerdigung verstorbener hülfsbedürftiger Angehöriger eines anderen Staats
— Beitritt der Königl. Bayerischen und Großherzogl. Badenschen Re-
gierung zu dem zwischen der Königl. Sächsischen und mehreren anderen
deutschen Regierungen zu Eisenach am 1 #ten Juli 1853 abgeschlossenen
Staatsvertrage über die gegenseitige Verbindlichkeit hierzu .
Belgien, Königreich, — Wiederaufhebung der wegen gegenseitiger Behand—
lung der Handelsreisenden zwischen selbigem und den Staaten des deut—
schen Zollvereins getroffenen Bestimmungen
Berlin-Anhaltische Eisenbahngesellschaft — erhält Coneession zm
Baue und Betriebe der Jüterbogk-Riesaer Anschlußbahn
Bernstadt, Stadt, — Bestätigung der dasigen Sparcassenordnung
Beschwerden, gegen i die Staatstelegraphenbüreaus wegen verweigerter An-
nahme und Beförderung von Privatdepeschen erhobene, — wem die
Entscheidung darüber zustehen soll .
Besitzveränderungen bei Grundstücken, auf deren Folien im Grund- und
Hypothekenbuche Forderungen der Oberlausitzer landständischen Hypo—
thekenbank, ingleichen des erbländischen ritterschaftlichen Creditvereins
eingetragen sind — Anweisung der Hypothekenbehörden zu Benachrich-
tigung der genannten Creditanstalten hiervon
Bezirksärzte — deren Prüfung wegen künftiger Ausübung der Staatsarznei=
kunde als solche
Bibliotheken — Leih- — — welche Bestimmungen bei deren Concessio-
nirung und Beaufsichtigung zu beobachten sind ..
Bier — was in Bezug auf die Nebergangsabgaben und einzuschlagenden Stra-
ßen beim Verkehre damit nach und von Hannover, Oldenburg und
Schaumburg-Lippe zu beobachten ist . ..
— in das Königreich Württemberg eingesührtes – auf welchen Straßen
dessen Einfuhr stattfinden soll .
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29 April
13 Juni
2 Jan.
9 Jan.
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29 April
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14 Mai
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