Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1854. (20)

  
B. 
Baden, Großherzogthum, — Beitritt der dasigen Regierung zu dem Staats- 
vertrage vom 15ten Juli 1851 wegen Uebernahme von Auszuweisenden 
—. Beitritt der dasigen Regierung zu dem zu Eisenach unter dem 1# l#ten 
Juli 1853 zwischen mehreren deutschen Regierungen abgeschlossenen 
Staatsvertrage über gegenseitige Verpflegung erkrankter und Beerdig- 
ung verstorbener Angehöriger eines anderen Staats. . 
dasselbe tritt dem Deutsch-Oesterreichischen Telegraphenvereine bei 
Ba utschlächter — welche ordentliche Gewerbesteuer selbige im dahre 1854 
zu entrichten haben 
Bauverein, gemeinnütziger, zu Dresden, * Dresden. 
Bayerisch= Stchsische Eisenbahn — Eröffnung des Betriebstelegraphen 
auf selbiger für die allgemeine Staats= und Privat-Correspondenz 
Bayern, Königreich, — Beitritt der vasigen Regierung zu dem zu Eisenach 
am 1 lten Juli 1853 zwischen mehreren deutschen Regierungen abge- 
schlossenen Staatsvertrage wegen gegenseitiger Verpflegung erkrankter 
und Beerdigung verstorbener Angehböriger des anderen Staats 
Beerdigung verstorbener hülfsbedürftiger Angehöriger eines anderen Staats 
— Beitritt der Königl. Bayerischen und Großherzogl. Badenschen Re- 
gierung zu dem zwischen der Königl. Sächsischen und mehreren anderen 
deutschen Regierungen zu Eisenach am 1 #ten Juli 1853 abgeschlossenen 
Staatsvertrage über die gegenseitige Verbindlichkeit hierzu . 
Belgien, Königreich, — Wiederaufhebung der wegen gegenseitiger Behand— 
lung der Handelsreisenden zwischen selbigem und den Staaten des deut— 
schen Zollvereins getroffenen Bestimmungen 
Berlin-Anhaltische Eisenbahngesellschaft — erhält Coneession zm 
Baue und Betriebe der Jüterbogk-Riesaer Anschlußbahn 
Bernstadt, Stadt, — Bestätigung der dasigen Sparcassenordnung 
Beschwerden, gegen i die Staatstelegraphenbüreaus wegen verweigerter An- 
nahme und Beförderung von Privatdepeschen erhobene, — wem die 
Entscheidung darüber zustehen soll . 
Besitzveränderungen bei Grundstücken, auf deren Folien im Grund- und 
Hypothekenbuche Forderungen der Oberlausitzer landständischen Hypo— 
thekenbank, ingleichen des erbländischen ritterschaftlichen Creditvereins 
eingetragen sind — Anweisung der Hypothekenbehörden zu Benachrich- 
tigung der genannten Creditanstalten hiervon 
Bezirksärzte — deren Prüfung wegen künftiger Ausübung der Staatsarznei= 
kunde als solche 
Bibliotheken — Leih- — — welche Bestimmungen bei deren Concessio- 
nirung und Beaufsichtigung zu beobachten sind .. 
Bier — was in Bezug auf die Nebergangsabgaben und einzuschlagenden Stra- 
ßen beim Verkehre damit nach und von Hannover, Oldenburg und 
Schaumburg-Lippe zu beobachten ist . .. 
— in das Königreich Württemberg eingesührtes – auf welchen Straßen 
dessen Einfuhr stattfinden soll . 
  
  
  
  
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28 Febr. 
29 April 
13 Juni 
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(23 Jan. 
29 April 
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