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Handelsreisende — welche Vereinbarung zwischen den Staaten des deutschen
Zoll= und Handelsvereins und der Kaiserl. Königl. Oesterreichischen Re-
gierung wegen gegenseitiger Behandlung derselben getroffen worden ist
— — Ausdehnung der zwischen den Zollvereinsstaaten wegen gegenseitiger
Behandlung derselben bestehenden Bestimmungen auf die Staaten des
vormaligen Steuervereins
— — Wiederaufhebung der wegen gegenseitiger Behandlung derselben
zwischen den Staaten des deutschen Zollvereins und dem Königreiche
Belgien getroffenen Bestimmungen
Hannover, Königreich, — Ausdehnung der zwischen den Zollrereinsstaaten
wegen gegenseitiger Behandlung der Gewerbtreibenden und Handels-
reisenden bestehenden Bestimmungen auf selbigese
— — welche Straßen beim übergangsabgabepflichtigen Verkehre mit Bier
und Branntwein nach diesem Königreiche und von letzterem nach einzel-
nen Zollvereinsstaaten inne zu halten sind ...
— — Höhe der Uebergangsabgabe von dem aus selbigem nach Sachsen
übergeführten Biere und Branntweine
— — anderweiter Vertrag zwischen selbigem, Preußen, Sachsen, Däne-
mark und Mecklenburg-Schwerin über das Zoll= und Nerisionsverfah=
ren auf der ESbe .
Hefe — Erhöhung des Eingangszolls dafür ..
Hessen, Kurfürstenthum, — Uebereinkunft mit der dasigen Regierung wegen
kostenfreier Erledigung von Nequisttionen in Criminal= und Polizei-
straffillen
Hirse, gestampfte oder geschälte, — bis zu velchem *- der Eingangs-
zoll dafür nicht erhoben wird
Hülfsvollstreckung in die bei einem Schuldner sich vorfindenden Einlage—
und Quittungsbücher der Sparcassenanstalten zu Bernstadt, Burgstädt,
Forchheim, Geringswalde, Königsbrück, Lunzenau, Neukirchen und
Ober-- und Unter-Wiesenthal — ist statthaft
Hülsenfrüchte — bis zu welchem Zeitpunkte der Eingangszoll dafur nicht
erhoben wird
Hypothekenbank des Markgrafthums Oberlausitz, landständische, — deren
Befreiung von Entrichtung des gesetzlichen Schriftenstempels
— — inwiefern die Hypothekenbehörden dieselbe von Besitzveränderungen
und bevorstehenden Zwangsversteigerungen bei Grundstücken, auf deren
Folien im Grund= und Hypothekenbuche Forderungen derselben tinge—
tragen sind, in Kenntniß zu setzen habhen
— #.—
Tag.
1853.
28 Dec.
1854.
7 Jan.
(14 Jan.
* Jan.
r*
10 März
28 Juni
27 Mai
(26 Sept.
11 Nov.
1853.
30 Dec.
1854.
26 Jan.
27 Jan.
*30 Mai
10 Juni
31 Aug.
7 Sept.
13 Dec.
Sept.
1 Nov.
16 Febr.
6 März
Seite.
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25 fg.
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Paragraph.
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