Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1854. (20)

(138 ) 
Zeugniß SS 
Name des Schiffseigners oder Schiffsführers 
(Floßführers) und des von ihm geführten 
Schiffs. 
Angabe, unter welchem Datum und von welcher 
Behörde ihm das Patent ertheilt ist. 
  
  
  
  
  
  
  
— 
  
Tag des Dienstantritts. 
  
  
Inhaber dient 
als 
auf die Zeit on 
gegen einen Lohn doon ... 
  
  
Tag der Dienstbeendigung. 
  
  
Angabe des Entlassungsgrundes. 
  
  
Eigenhändig mit vollem Namen zu unterschrei- 
bendes Zeugniß des Schiffseigners oder Schiffs- 
führers (Floßführers) über Betragen und Tüch- 
tigkeit des Dienstmannes. 
  
  
Bemerkungen der Polizeibehörde. 
Jeugni. ... 
  
52) Verordnung, 
die Nachtsignale für die Dampfschiffe auf der Elbe betreffend; 
vom 20sten Juni 1854. 
Zur Ausführung der von den Regierungen sämmtlicher Elbuferstaaten nach den Verhand— 
lungen der dritten Elbschifffahrts-Revisions-Commission getroffenen Vereinbarung hat mit 
Allerhöchster Genehmigung das Finanzministerium als Erweiterung und Abänderung der 
in der Verordnung vom 6ten Februar 1845, 9§& 13, 15 und 16 (Gesetz= und Verord-
	        
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