Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1854. (20)

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2. Die Meßgefäße sind unter Zugrundelegung des Dresdner Scheffelmaaßes her— 
zustellen, als: 
ein ganzer Scheffel in Form eines vierseitigen rechtwinkeligen Kastens, 
19 Zoll lang und breit und 213 3 Zoll hoch, oder als Theile eines Scheffels, insgesammt 
in Form eines Cylinders, und r 
ein halber Scheffel im Durchmesser 16 Zoll und 198 Zoll hoch, 
ein viertel 5/ » » 1251x »» 16k1f » » 
ein achtel » » » 10 „ „ 123 5 // 
eine Metze — 1 1. 5% 5% 5 8 „ - *2 
sämmtliche Maaßgrößen?) im Lichten gemessen. 
3. Wer ungelöschten Kalk zum feilen Verkaufe stellt, ist verpflichtet, am Orte des 
Letzteren einen großgedruckten Auszug aus gegenwärtiger Verordnung, welcher die 8# 1 
bis mit 4 derselben vollständig enthalten und von der Obrigkeit abgestempelt sein muß, 
bei Vermeidung von jedesmal Fünf Thaler Strafe anzuschlagen und stets angeschlagen zu 
erhalten. 
4. Wer bei dem Verkaufe von ungelöschtem Kalk im Besitze eines der Vorschrift im 
&2 nicht vollständig entsprechenden Maaßes befunden wird, ist mit Confiscation des 
betroffenen Gefäßes und je nach Verhältniß der dabei verhangenen Ungebühr um Ein bis 
Zwanzig Thaler zu bestrafen. Die confiscirten Gefäße sind nach Beendigung des Straf- 
verfahrens durch die Obrigkeit zu vernichten. 
  
*) Anmerkung. 
Die im § 2 vorgeschriebenen Maaße sind mit Rücksicht auf leichtere Ausführbarkeit auch bezüg- 
lich der Bestimmung der Höhen abgerundet, und würden, wenn der Rauminhalt absolut genau her- 
gestellt werden sollte, die Höhen so zu bestimmen gewesen sein, wie aus nachstehender Tabelle sich 
ergiebt, aus welcher zugleich die Größe der Inhaltsabweichungen und der Betrag der Aufhäufung 
unter Annahme eines Abgleitungswinkels von 4140 bei den früheren und den jetzigen Maaßen her- 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
vorgeht. Die Procentsätze beziehen sich auf den Inhalt. 
Genaue Inhaltsabweichung Betrag der Aufhäufung 
Gefäß. Höbe. sonst. jetzt. sonst. jetzt. 
Zoll. JSGub Zoll. Cub. Zoll. o„ % 9% 
1 Scheffe.1S||33, „ 0001 5,0 12, 70 
7 » 19,i3457—4,1o—0,105—4,16-·—-— 0,105 11,90 11,90 
1 „ 16,0038 — 14,65 — 0,742 43, 833 4 0,381. 23,8 11,35 
1 „ 12,5732— 54, 45 6,56141 407 40,507 20,1 11,62 
# „ 9,229— 22/5 — 4,559 42,62 4 0,531 23,2 11,90
	        
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