Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1854. (20)

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Vollzug gesetzt werden, und ihre Gültigkeit eben so lange behalten, als die obgedachte, 
wegen Leistung gegenseitiger Rechtshülfe im Allgemeinen abgeschlossene Convention. 
Dresden, am Sten Juli 1854. 
Königlich Sächsische Ministerien der auswärtigen Angelegen- 
heiten und der Justiz. 
Frhr. von Beust. 
Dr. Zschinsky. 
  
  
. 58) Verordnung, 
die Landtagswahl im 2ten bäuerlichen Wahlbezirke betreffend; 
vom 14ten Juli 1854. 
Naochdem der Landgerichtsdirector Köllner zu Borna des ihm ertheilten Auftrags zu Leit- 
ung der Landtagswahl im 2ten bäuerlichen Wahlbezirke auf sein Ansuchen wiederum ent- 
hoben, und an dessen Stelle für das gedachte Wahlgeschäft der 
Justizamtmann Gangloff zu Pegau 
als Regierungscommissar bestellt worden ist, so wird solches, unter Bezugnahme auf die 
unter dem Sten vorigen Monats ergangene Verordnung (Gesetz= und Verordnungsblatt 
von 1854, Seite 128), andurch bekannt gemacht. 
Dresden, den 1 Aten Juli 1854. 
Ministerium des Innern. 
Frhr. von Beust. 
Eppendorf. 
  
59) Deeret 
wegen Bestätigung des Regulativs für die Sparcasse zu Burgstädt; 
vom 10ten Juni 1854. 
Wa, Friedrich August, von GOTTES Gnaden König 
von Sachsen rc. 2c. 2c. 
haben auf Vortrag Unserer Ministerien der Justiz und des Innern die von dem Stadt- 
rathe und den Stadtverordneten zu Burgstädt beschlossene Errichtung einer für die minder
	        
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