159 )
Gesetz-und Verordnungsblatt
für das Königreich Sachsen,
11 Stück vom Jahre 1854.
65) Decret
wegen Bestätigung der Statuten der „Allgem einen Brandversicherungsgesellschaft
Sachsischer Lehrer“
vom 1sten August 1854.
Nahvem von dem Ministerium des Innern die Statuten der auf Gegenseitigkeit be-
ruhenden, in einzelne Bezirke eingetheilten „Allgemeinen Brandversicherungsgesellschaft
Sächsischer Lehrer“ auf deren Ansuchen geprüft und mit den in §§ 7, 11, 13 und 15
enthaltenen Bestimmungen, denen zu Folge
die Gesellschaft vor dem Kreisamte zu Leipzig over vor der künftig an dessen Stelle
tretenden Gerichtsbehörde Recht zu leiden hat, die Geschäfte derselben von einem
aus 5 Mitgliedern bestehenden Gesammtvorstande verwaltet werden, die Namen
der Mitglieder dieses Gesammtvorstandes wie die der Vorsteher der einzelnen
Bezirke in der Leipziger Zeitung und in der Sächsischen Landeslehrerzeitung (gegen-
wärtig die Schulzeitung) bekannt zu machen sind und diese Bekanntmachungen
jenem sowohl als diesen zur Legitimation zu dienen haben, endlich aber die in
Processen von der Gesellschaft zu leistenden Eide von zwei Mitgliedern des Gesammt-
vorstandes und zwar von dem Vorsitzenden oder dessen Stellvertreter und dem
Rechnungsführer geleistet werden sollen,
im Einverständnisse mit dem Justizministerium dergestalt bestätigt worden sind, daß dem
Inhalte derselben allenthalben genau nachgegangen werden soll, auch vom Finanzministerium
die Stempelbefreiung für alle Schriften, welche bei der genannten Gesellschaft zur Ver-
mittelung und über den Abschluß der Versicherungen verfaßt und ausgefertigt werden, mit
1854. " 27