Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1854. (20)

159 ) 
Gesetz-und Verordnungsblatt 
für das Königreich Sachsen, 
11 Stück vom Jahre 1854. 
  
  
  
  
  
  
  
65) Decret 
wegen Bestätigung der Statuten der „Allgem einen Brandversicherungsgesellschaft 
Sachsischer Lehrer“ 
vom 1sten August 1854. 
Nahvem von dem Ministerium des Innern die Statuten der auf Gegenseitigkeit be- 
ruhenden, in einzelne Bezirke eingetheilten „Allgemeinen Brandversicherungsgesellschaft 
Sächsischer Lehrer“ auf deren Ansuchen geprüft und mit den in §§ 7, 11, 13 und 15 
enthaltenen Bestimmungen, denen zu Folge 
die Gesellschaft vor dem Kreisamte zu Leipzig over vor der künftig an dessen Stelle 
tretenden Gerichtsbehörde Recht zu leiden hat, die Geschäfte derselben von einem 
aus 5 Mitgliedern bestehenden Gesammtvorstande verwaltet werden, die Namen 
der Mitglieder dieses Gesammtvorstandes wie die der Vorsteher der einzelnen 
Bezirke in der Leipziger Zeitung und in der Sächsischen Landeslehrerzeitung (gegen- 
wärtig die Schulzeitung) bekannt zu machen sind und diese Bekanntmachungen 
jenem sowohl als diesen zur Legitimation zu dienen haben, endlich aber die in 
Processen von der Gesellschaft zu leistenden Eide von zwei Mitgliedern des Gesammt- 
vorstandes und zwar von dem Vorsitzenden oder dessen Stellvertreter und dem 
Rechnungsführer geleistet werden sollen, 
im Einverständnisse mit dem Justizministerium dergestalt bestätigt worden sind, daß dem 
Inhalte derselben allenthalben genau nachgegangen werden soll, auch vom Finanzministerium 
die Stempelbefreiung für alle Schriften, welche bei der genannten Gesellschaft zur Ver- 
mittelung und über den Abschluß der Versicherungen verfaßt und ausgefertigt werden, mit 
1854. " 27
	        
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