Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1854. (20)

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Einschluß der Genehmigungsatteste der Obrigkeiten, bewilligt worden ist; so ist hierüber 
gegenwärtiges 
Deeret 
ertheilt worden. 
Dresden, den 1 sten August 1854. 
Ministerium des Innern. 
Für den Minister: 
(gez.) Kohlschütter. 
  
Eppendorf. 
  
66) Verordnung, 
die Erweiterung des Art. 34 der mit der Königlich Preußischen Regierung getrof- 
fenen Uebereinkunft über die Leistung gegenseitiger Rechtshülfe vom 139 
30sten November 
betreffend; 
vom 1 lten August 1854. 
Mi der Königlich Preußischen Regierung ist Inhalts der nachstehenden Ministerial— 
erklärung vom 24sten Juni dieses Jahres, welche gegen eine gleichlautende Erklärung des 
Königlich Preußischen Ministers der auswärtigen Angelegenheiten vom 7ten Juli dieses 
Jahres ausgewechselt worden ist, wegen Erweiterung des Art. 34 der mit der Königlich 
Preußischen Regierung getroffenen Uebereinkunft über die Leistung gegenseitiger Rechts- 
hülfe vom en Oetober= 1839 eine Vereinbarung geschlossen worden, welche mit Geneh- 
30 sten November 
migung Seiner Majestät des Königs hierdurch zur Nachachtung bekannt gemacht wird. 
Dresden, den 1 lten August 1854. 
Ministerium der Justiz. 
Dr. Zschinsky. 
Ministerialerklärung, 
die Erweiterung des Art. 34 der zwischen der Königlich Sächsischen und der Königlich 
Preußischen Regierung über die Leistung gegenseitiger Rechtshülfe bestehenden 
Uebereinkunft vom u1 L39 betreffend. 
Zwischen der Königlich Sächsischen und der Königlich Preußischen Regierung ist in Er- 
Lamm.
	        
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