Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1854. (20)

(XIX ) 
  
N. 
Nachtsignale für die Dampfschiffe auf der Elbe — deren Einrichtung 
Neukirchen, Stadt, — Bestätigung des Regulativs für die dasige Sparcasse 
Niederlageregulativ vom 1sten December 1841 — welche Modificationen 
dabei in Bezug auf Erleichterung des Verkehrs getroffen worden sind 
O. 
Oberlausitz, Markgrafthum, — Befreiung der dasigen landständischen Hypo- 
thekenbank von Entrichtung des Schriftenstempels 
— die Hypothekenbehörden werden angewiesen, die dasige landständische 
Hypothekenbank von Besitzveränderungen und bevorstehenden Zwangs- 
versteigerungen bei Grundstücken, auf deren Folien im Grund= und Hy- 
pothekenbuche Forderungen derselben eingetragen sind, in Kenntniß zu 
setzen . 
— Verlängerung des der dasigen Hypotheken, auch Leih= und Spar- 
bank früher ertheilten Privilegiums zu Ausgabe von Banknoten, inglei- 
chen Bestätigung eines Nachtrags zu den Statuten dieser Bank 
Obstmost, in das Königreich Württemberg eingeführter, — auf welchen Stra- 
ßen dessen Einfuhr stattfinden soll. 
Oesterreich, Kaiserreich, — Vertrag mit der dasigen Regierung wegen Ueber— 
— 
nahme und Weiterbeförderung der Schüblinge auf der Dresden-Prager 
Eisenbahn . 
— Uebereinkunft zwischen der vasigen Regierung und den Staaten des 
deutschen Zoll- und Handelsvereins wegen gegenseitiger Behandlung 
der Handelsreisenden 
— Uebereinkunft zwischen der dasigen und Königl. Sächsischen Regier- 
ung wegen der gegenseitigen Behandlung von Concursfällen 
— inwiefern die diesseitigen Gerichtsbehörden bei Zweifeln über die 
Statthaftigkeit von Requisitionen der dasigen Behörden in Fällen der 
obgedachten Uebereinkunft Bericht an das Zustizministerium zu erstat- 
ten haben 
Oesterreichisch- Deutscher? Telegraphenverein- – Ergänzungen und 
— 
Abänderungen der in der Beilage O zu der Bekanntmachung vom 
29sten Februar 1852 zusammengestellten Bestimmungen über die Be- 
handlung der internationalen Correspondenzen dabei 
— — demselben tritt das Großherzogthum Veclenburs Schwerin 
ingleichen das Großherzogthum Baden bei 
Oldenburg, Großherzogthum, — Ausdehnung der zwischen den Zollvereins— 
staaten wegen gegenseitiger Behandlung der Gewerbtreibenden und Han— 
delsreisenden bestehenden Bestimmungen auf selbigee 
— welche Straßen beim übergangsabgabepflichtigen Verkehre mit Bier 
und Branntwein nach diesem Großherzogthume und von letzterem nach 
einzelnen Zollvereinsstaaten inne zu halten sind. . 
Höhe der Uebergangsabgabe von dem aus selbigem nach Sachsen über- 
geführten Biere und Branntweine . 
  
Tag. 
20 Juni 
7 Sept. 
12 Sept. 
16 Febr. 
6 März 
15 April 
31 Jan. 
1853. 
24 Dec. 
28 Dec. 
1854. 
18 Febr. 
18 Febr. 
1853. 
28 Dec. 
1854. 
5 April 
113 Juni 
7 Jan. 
14 Jan. 
31 Jan. 
r 2 
  
Seite. 
138 fg. 
197 fg. 
165 fg. 
63 
82 fg. 
113 fg. 
27 
13 fg. 
8fg. 
66 fg. 
69 
1fg. 
93 
130 
22 
18 fg. 
27 fg. 
19 
  
Paragraph. 
1—5 
1—5
	        
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