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P.
Packete — in welchem Umfange der Staatspostanstalt ein ausschließliches Vor-
recht hinsichtlich der Versendung und Beförderung derselben zusteht
Patente für Schiffsführer, ungültig gewordene, — sind an die Ausstellungs-
behörde zurückugeben .... .
Personalsteuer, s. Gewerbe- und Personalsteuer.
Pferde — Verbot der Ausfuhr derselben über die äußere Zollgren#e
Polizeibehörden — inwiefern selbige den in die Correctionsanstalten ein-
zuliefernden Personen auf dem Transporte den übermäßigen Genuß von
Speise und Trank, ingleichen das Tabak= und Cigarrenrauchen nicht
zu gestatten haben .
Polizeistrafsachen — Uebereinkunft mit der Fürstl. Reußischen älterer
und jüngerer Linie, der Herrogl Sachsen-Altenburgischen, der Kur-
fürstl. Hessischen, der Großherzogl. Sachsen-Weimarischen und Her-
zogl. Sachsen = Coburg-Gothaischen -egierung, wegen kostenfreler
Erledigung von Regquisttionen darin .
Portofreie Zusendung von Schriften an die Gerichtsbehörden — Ver—
pflichtung der Privatpersonen hierzu
Postanstalt = Staats= — — Erläuterung und Ergänzung der Bestim-
mungen über den Umfang des derselben zustebenden ausschließlichen
Vorrechts binsichtlich der Versendung und Beförderung don Briefen
und Packeten
Vostporto — indwiefern Prioatversonen zu dessen Entrichtung bei Einsendung
von Schriften an die Gerichtsbehörden verpflichtet sind
Preußen, Königreich, — anderweiter Vertrag zwischen selbigem, Sachsen,
Hannover, Dänemark und Mecklenburg-Schwerin über das Zoll= und
Revisionsverfahren auf der Elbe
— — Erweiterung des Art. 34 der mit der dasigen Regierung getrof—
fenen Uebereinkunft über die keistung gegenseitiger Rechtshülfe vom
14ten October
gosfen Mrepi 1839. —
Prüfung der Bezirks= und Gerichtsärzte — wenn und in 2 * 1
bige stattzufinden hat. .
R.
Rechtsconsulenten — Beschränkung der Zahl der Immatriculationen bei
selbigen .
Rechtshülfe, gegenseitige, — Erweiterung des Art. 34 der mit der Königl
14ten October
Preußischen Regierung getrofenen Uebereinkunft vom zöffen Noeimber
1839 über deren Leistung
— (. Altenburg — Coburg-Gotha — Hessen — Reuß — Weimar.
Regulativ, s. Niederlageregulativ.
Reisende — welche Vereinbarung zwischen den Staaten des deutschen Zoll-
und Handelsvereins und der Kaiserl. Königl. Oesterreichischen Regier—
ung wegen gegenseitiger Behandlung derselben getroffen worden ist
Tag.
5 Dec.
20 Juni
28 Dec.
4 Oct.
24 März
10 April
27 Mai
10 Juli
% Aug.
6 Oct.
1 Mai
5 Dec.
1 Mai
10 März
11 Aug.
31 März
20 Juni
11 Ang.
1853.
. 28 Dec.
Seite.
193
91 fg.
126 fg.
149 fg.
163 fg.
190 fg.
101
207 g.
101
76 fg.
160 f#g.
93 fg.
132, 148
160 fg.
8fg.
Paragraph.
1—17
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1—5