Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1854. (20)

(XXV ) 
  
Wildpret — binnen welcher Zeit dasselbe zum Verkaufe feilgeboten werden darf 
Württemberg, Königreich, — weitere Uebergangsstraßen für den Verkehr mit 
Wein, Obstmost, Branntwein, Bier und Malz dahin 
g. 
Zittau-Löbauer Eisenbahn — Eröffnung des Betriebstelegraphen auf 
selbiger für die allgemeine Correspondecnnz 
Stadt, — wem die Entscheidung über Beschwerden gegen das dasige 
Telegraphenbüreau zustehen soll 
Zoll — Elb= — — welche Vereinbarungen zwischen den Elbuferstaaten zu 
fernerer Erläuterung und Ergänzung der Elbschifffahrtsacte vom 23sten 
Juni 1821 und der Additionalacte vom 13ten April 1844 in Bezug 
auf dessen künftige Erhebung getroffen worden sind 
Zollverein, deutscher, — welche Vereinbarung zuischen selbigem und der 
Kaiserl. Königl. Oesterreichischen Regierung wegen gegenseitiger Be- 
handlung der Handelsreisenden getroffen worden ist. .% 
— — Ausdehnung der zwischen den dazu gehörigen Staaten wegen gegen- 
seitiger Behandlung der Gewerbtreibenden und Handelsreisenden be- 
stehenden Bestimmungen auf die Staaten des vormaligen Steuervereins 
— — welche Straßen und Steuerabfertigungsstellen beim übergangsabga- 
bepflichtigen Verkehre mit Bier und Branntwein nach und von Hanno- 
ver, Oldenburg und Schaumburg-Lippe inne zu halten sind 
Zittau, 
v 
— Hähe der Uebergangsabgabe von dem aus letztgenannten Staaten nach 
Sachsen übergehenden Biere und Branntweine 
— — Wiederaufhebung der wegen gegenseitiger Behandlung der Handels- 
reisenden zwischen selbigem und dem Königreiche Belgien getroffenen 
Bestimmungen 
— — auf welchen weiteren üebergangsstraßen die Einfuhr von Wein, Obst- 
most, Branntwein, Bier und Malz in das Königreich Württemberg 
stattfinden soll . 
———Vertragwegen Fortdauer des Anschlusses des Großherzogthums 
Luxemburg an das Zollsystem der dazu gehörigen Staaten 
— — Erhöhung des bisherigen Steuersates für Branntwein, ingleichen 
des Eingangszolls für Hefe. 
— — welche Modificationen bei dem unterm 1sten December 1841 publi- 
cirten allgemeinen Niederlageregulative in Bezug auf künftige Erleich— 
terung des Verkehrs getroffen worden sind 
— — fernerweite Einstellung der Erhebung des Eingangszolls sir Getreide, 
Hülsenfrüchte, Mehl und andere Mühlenfabrikate 
— — Höhe der Steuervergütung für ausgeführten inländischen Vranntwein 
— — Uebersicht der Uebergangsabgabesätze, wie dieselben in denjenigen 
Zollvereinsstaaten, wo auf die Production oder Zubereitung gewisser 
eigener Erzeugnisse Steuern gelegt sind, von gleichnamigen Erzeugnissen 
anderer Vereinsländer dermalen erhoben werden. 
Tag. 
19 Juni 
31 Jan. 
24 April 
28 Juni 
5 Mai 
1853. 
28 Dec. 
1854. 
7 Jan. 
14 Jan. 
31 Jan. 
19 Jan. 
31 Jan. 
10 März 
(28 Juni 
19 Oct. 
12 Sept. 
(26 Sept. 
11 Nov. 
2 Oct. 
17 Oct. 
  
1854. 
  
Seite. 
131 
27 
97 fg. 
148 
102 fg. 
8fg. 
22 
18 fg. 
27 fg. 
19 
25 fg. 
83 fg. 
144 fg. 
194 
165 fg. 
171 
195 
173 
179 fg. 
  
Paragraph. 
1—3 
1—5 
1—8
	        
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