Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1854. (20)

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den Inhalt vorstehender Statuten der Albertsbahn auf Vorlegen genehmigt und seine 
darunter ersichtliche Namensunterschrift als eigenhändige anerkannt. Geschehen, vorgelesen 
und genehmigt in Gegenwart des Herrn Gerichtsbeisitzers Herrnsdorf. 
Dr. Theodor Wolf, 
Actuar und vereideter Richter. 
-. Carl Herrnsdorf, 
Gerichtsbeisitzer. 
A. 
Interimsactie 
der 
zu Herstellung einer Eisenbahn zwischen Dresden und Tharandt und nach den 
Kohlenwerken dortiger Gegend gebildeten Actiengesellschaft. 
Inhaber dieser Interimsactie, auf welche unter Einrechnung der bereits geleisteten 
Anzahlung von zehn Thalern ein Gesammteinschuß von höchstens Ein Hundert Thalern 
im Vierzehnthalerfuße eingefordert werden kann, hat verhältnißmäßigen Antheil an dem 
gesammten Eigenthume, Gewinne und Verluste der zu obigem Behufe gebildeten Actien- 
gesellschaft und ist den in den Beilagen der unter dem vierten April 1853 veröffentlichten 
Einladungsschrift des unterzeichneten Comite's angegebenen Bedingungen, sowie den künf- 
tigen Gesellschaftsstatuten unterworfen. 
Dresden, den 1 5ten April 1853. 
Der Comité für das Dresden-Tharandter Eisenbahnunternehmen. 
  
  
.. 
N.N. N.N. 
Vorsitzender. 45 Schriftführer. 
B. 
Interimsactie 
der 
Albertsbahn= Actiengesellschaft. 
inim 
Inhaber dieser Interimsactie, auf welche unter Einrechnung der bis jetzt überhaupt 
eingezahlten — Thaler ein Gesammteinschuß von höchstens Ein Hundert 
  
Thalern im Vierzehnthalerfuße eingefordert werden kann, hat verhältnißmäßigen Theil
	        
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