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an dem gesammten Eigenthume, Gewinne und Verluste der Albertsbahn-Actiengesellschaft
und ist deren Statuten unterworfen.
Dresden, den
Albertsbahn-Actiengesellschaft.
(Facsimilirte Unterschrift zweier Directoren.)
(Wörtlich abzudrucken sind hierzu die §§ 16, 17, 19, 21, 29, 30, 36 der Statuten.)
C.
Actie
der
Albertsbahn= Actie Ktiengesellschaft.
Inhaber dieser Actie hat nach Verhältnis der darauf eingezahlten Ein Hundert
Thaler im Vierzehnthalerfuße Theil an dem gesammten Eigenthume, Gewinne und
Verluste der Albertsbahn-Actiengesellschaft und ist den Statuten unterworfen.
Dresden, den
Albertsbahn-Actiengesellschaft.
(Eigenhändige Namensunterschrift der drei Directoren.)
(Wörtlich abzudrucken sind hierzu die 6§& 28, 29, 30, 36, 37 der Statuten.)
D.
l ter Dividendenschein
zur
Actie der Filbertöhahn- “
Gegen Rückgabe dieses Scheins wiro Ende Ju Juni — December — 18 aus der Casse
der unterzeichneten Gesellschaft die für den gedachten Termin statutenmäßig zu bestimmende
und bekannt zu machende Diovidende ausgezahlt.
Dresden, den
Albertsbahn-Actiengesellschaft.
(Facsimilirte Unterschrift der drei Directoren.)
Anmerkung. Nach § 30 der Statuten verfallen Dividenden, welche innerhalb vier
Jahren vom Zahlungstermine an nicht erhoben sind, der Gesellschaftscasse
und es werden mit dieser Frist die betreffenden Coupons ungültig.