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Arbeiter in den fabrikmäßig oder als Hausindustrie betriebenen Gewerbs-
zweigen — in welcher Weise das Auslohnen derselben erfolgen soll
— . Vereine und Verbrüderungen, welche politische, socialisti-
sche oder communistische Zwecke verfolgen — sind verboten.
Königl. Sächsische, — Gesetz über Sicherstellung des bei Verehe-
lichung von Offizieren und Militärbeamten derselben erforderlichen
Vermögens
Ausländer — wenn der denselben im n8 11 des Gesetzes vom 22sten Fe-
bruar 1844 zugesicherte Schutz der Rechte an literarischen Erzeug—
nissen und Werken der Kunst eintritt
— welche Gewerbesteuerbeträge bei Ausstellung von Gewakbestenescheio
an selbige in den Jahren 1855—1857 zu erheben sind.
— — unter welchen Bedingungen selbige zu geistlichen Aemtern in
hiesigen Landen zugelassen werden.
Ausland — Form der Heimathsscheine für Inländer zum Gre da-
selbst.
— — wie die Uebernahmescheine für solche Personen, welche das S0ch-
sische Unterthanenrecht niemals besessen haben, jedoch in Gemäßheit
des Staatsvertrags vom löten Juli 1851, 9 2 in Sachsen über-
nommen werden müssen, zum Behufe eines einstweiligen Aufenthalts
daselbst auszustellen sind
Auslieferung von politischen und gemeinen Verbrechern auf dem deutschen
Bundesgebiete — Uebereinkunft mit der Kaiserl. Königl. Oester-
reichischen Regierung über die Ausdehnung der deshalb unter dem
1 L9ten August 1836 und 2ö6sten Januar 1854 gefaßten Bundes-
beschlüsse auf die nicht zum deutschen Bunde gehörigen Kronländer
des Oesterreichischen Kaiserstaats .
Ausschuß zu Verwaltung der Staatsschulden — dessen Neuwahl
Auszuweisende — die Großherzogl. Luxemburgische Regierung tritt dem
zwischen mehreren deutschen Regierungen über die gegenseitige Ver—
pflichtung zu deren Uebernahme am 15ten Juli 1851 abgeschlossenen
Staatsvertrage bei
Autorenrechte — Zusatzvertrag zu der mit der Königl. Großbritannischen
Regierung abgeschlossenen Convention vom 13ten Mai 1846 über den
gegenseitigen Schut berftlben gegen n Nachdruck und unbefugte Nuch-
bildung. .
Armee,
B.
Großherzogthum, — Uebereinkunft mit der dastgen Regierung zur
Beförderung der Rechtspflege
Bahnhof der Schsisch-Bayerischen Staatseisenbahn in geipzig — Erpro-
priation von Grundeigenthum zu dessen Erweiterung
Bank in Leipzig — Bestätigung eines Nachtrags zu den Statuten der
selben
Bankschlächter — welchen Vewerbesteneretras selbige im Jahre 1855
zu entrichten haben
— — Höhe der von selbigen im 1 or 1856 7 222 Ge—
werbesteuer . .
Baden
Tag.
18 Dee.
(30 Jan.
1 31 Jan.
4 Julie
30 Juli
16 Aug.
27 Oct.
6 März
6 März
10 Jan.
23 Febr.
6 Febr.
5 Dec.
31 Juli
7 Sept.
22 Jan.
16 Aug.
17 Dee.
Seite.
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