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Urkundlich haben Wir dieses Gesetz eigenhändig unterschrieben und das Königliche
Siegel beidrucken lassen.
Dresden, am 1 Sten Mai 1855.
Johann.
Johann Paul von Falkenstein.
& 37) Deeret
wegen Bestätigung des Regulativs für die Sparcasse zu Stollberg;
vom 3Zlsten Mai 1855.
□ 1 „
Wa Johann, von GOTTE Gnaden König von Sachsen
220. 2c. 2c.6
beurkunden hiermit, daß Wir auf Vortrag Unserer Ministerien der Justiz und des Innern
die Errichtung einer Sparcasse in Stollberg, welche nach dem einverständlichen Beschlusse
des Stadtraths und der Stadtverordneten von der dasigen Stadtgemeinde vertreten werden
und zur Benutzung für die unbemittelten Bewohner der Stadt Stollberg und der Umgegend
bestimmt sein soll, genehmigt und dem vorgelegten Sparcassenregulative die nachgesuchte
Bestätigung unter Bewilligung der in den 9§ 16, 19, 20 und 21 enthaltenen Rechts-
vergünstigungen dergestalt ertheilt haben, daß demselben in allen Punkten auf das Genaueste
nachgegangen werden soll.
Hierüber ist gegenwärtiges
Bestätigungsdecret
ausgefertigt und unter Beidruckung Unseres Königlichen Siegels von Uns eigenhändig
vollzogen worden.
Dresden, den 31 sten Mai 1855.
Dr. Ferdinand Zschinsky.
Friedrich Ferdinand Freiherr von Beust.