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Stellvertreter anlangt, so werden Wir den hierunter befindlichen Staatsdienern, soweit
dieß noch nicht geschehen, die Genehmigung zur Annahme der Wahl ertheilen.
Was ferner die von den getreuen Ständen an Uns gebrachten
II. Petitionen
anlangt, so werden Wir
1) die in der ständischen Schrift vom 3ten dieses Monats an Uns gebrachte Petition
des stellvertretenden Abgeordneten Wieland, welche darauf gerichtet ist, daß das Befugniß
zum Protocolliren bei den unteren Justiz= und Verwaltungsbehörden in Justiz= und Ver-
waltungssachen auch den zur juristischen Praxis nicht legitimirten Offieianten ertheilt und
daß bei Einführung der neuen Gerichtsorganisation in Absicht auf die Gerichtssporteln
nicht blos in Criminalsachen, sondern auch in Betreff der übrigen Zweige der Gerichts-
verwaltung eine Tarordnung im Verwaltungswege publicirt werden möge, seiner Zeit in
Erwägung ziehen lassen.
2)) Die mittelst ständischer Schrift vom 2ten dieses Monats an Uns gelangte Petition
des Abgeordneten Wunderlich, die Gewerbesteuer der Privateisenbahnen betreffend, wird
in Erwägung gezogen und nach Befinden berücksichtigt werden.
3) Ebenso werden Wir die von den getreuen Ständen in der Schrift vom 4ten dieses
Monats beantragte Erwägung und Berücksichtigung der Petitionen des landwirthschaftlichen
Vereins zu Conradsdorf sowie Curt Gottlieb Tittels und Genossen in Betreff der den
vortigen Fluren durch den Hüttenrauch erwachsenden Schäden, soweit es nicht schon inmittelst
geschehen, eintreten lassen.
4) Der mittelst ständischer Schrift vom 3ten dieses Monats auf Anlaß des Abgeord-
neten Dr. Wahle an Uns gebrachte Antrag, daß sämmtliche Vorlagen, welche von Seiten
der Staatsregierung der Ständeversammlung unterbreitet werden sollen, letzterer in der
Regel gleich bei dem Anfange des Landtags zugestellt werden möchten, wird thunlichste
Berücksichtigung um so mehr finden, als der Staatsregierung selbst an einer möglichst raschen
Erledigung der Geschäfte der ständischen Kammern gelegen ist.
5) Es soll der in Folge der Petition mehrerer Kapvillereibesitzer in der ständischen
Schrift vom 4ten dieses Monats gestellte Antrag auf Vorlegung eines Gesetzes über Regu-
lirung der Kavillereigerechtsame an die nächste Ständeversammlung in Erwägung gezogen
und dem nächsten ordentlichen Landtage eine Mittheilung über die Resultate derselben
gemacht werden.
6) Die durch eine Petition des Abgeordneten Reiche-Eisenstuck, welche durch ständische
Schrift vom üsten dieses Monats an Unsere Regierung zu geeigneter Berücksichtigung abge-
geben worden ist, zur Sprache gebrachten Fischereiverhältnisse werden Wir zum Gegenstande
sorgfältigster Erwägung machen und nach Befinden das Geeignete verfügen, beziehendlich
bei Bearbeitung eines umfassenden Wassergesetzes berücksichtigen lassen.