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Urkundlich haben Wir dasselbe eigenhändig vollzogen und Unser Königliches Siegel
beidrucken lassen.
Gegeben zu Dresden, am 13ten August 1855.
Johann.
Johann Heinrich August Behr.
. 60) Bekanntmachung
wegen Ausgabe einer Summe von5 Millionen Thalern in neuen 4procentigen
Staatsschuldencassenscheinen;
vom 13ten August 1855.
Zu Ausführung des Gesetzes vom heutigen Tage, die Eröffnung einer 4procentigen
Staatsanleihe betreffend, werden andurch folgende nähere Bestimmungen getroffen:
& 1. Von der im Gesammtbetrage von 8,650,000 Thalern zu eröffnenden Anleihe
soll zunächst die Summe von
Fünf Millionen Thalern — —
und zwar lediglich von der Appointgattung Serie I. à 500 Thaler, in Verkehr gebracht
werden.
& 2. Auf diese Summe werden vom 15ten jetzigen Monats ab, sowohl bei der
Finanzhauptcasse zu Dresden, als auch bei der Bank zu Leipzig, Zeichnungen angenommen.
3.Selbige können Statt finden
a) zur sofortigen Abnahme,
b) zur Abnahme mit ratenweiser Einzahlung.
4. Zulässige Zahlmittel hierbei sind
klingendes Courant im 1 4-Thalerfuße,
Königlich Sächsische Cassenbillets,
Königlich Preußische Cassenanweisungen, jedoch nur in Appoints von Zehn Thalern
und darüber,
Leipzig-Dresdner Eisenbahnscheine
und die
Werthzeichen der inländischen Creditinstitute.
Ueberdieß werden die Zinscoupons und ausgeloosten Obligationen aller Gattungen