Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1855. (21)

( 
141.0 
Wegen der obigen Subseriptionssumme wurde 
  
vom Subseribenten geleistet: 
an den Surseribenten verabfolgt: 
l 
  
  
  
  
  
— 
  
D auf Capital au Stückzinsen auf die Nachzahlung als Gegenwerth der gezeichneten Summe ünterschrift 
Datum. vurch Baarzahlung pro in Abschnitten ss—.ie-e-mpP 
von 100 Thaler. Betrag A 500 Thaler bescheinigenden Cassirers. 
Thaler à Thaler Thaler (Ug. pf. Thaler Stück 
l 
a) Anzahlung à 10 pro Cent: 
Sls—————————e 
  
  
  
  
  
M 
  
  
  
  
  
  
  
  
B. 
Subseriptionsanmeldung. 
  
  
  
  
Von de Urnterzeichneten wird auf einen Nominalbetrag neuer 4procentiger Staats- 
schuldencassenscheine von: 
Thaler — —1 
gegen vorschriftmäßige baare Anzahlung von 10 pro Cent der gezeichneten Summe, 
mithin von 
Thalern — — 
mit der ausdrücklichen Verpflichtung, den dießfallsigen Vorschristen im § 7 der zu Aus- 
führung des Gesetzes vom 13ten August 1855 unterm nämlichen Tage ergangenen 
Bekanntmachung auf das Genaueste nachzukommen, andurch subseribirt. 
. am 
1855. 
Unterschrift
	        
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