Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1855. (21)

(AAV ) 
  
selben, ingleichen die später erfolgenden Veräußerungen und Ver- 
pfändungen des letzteren in die Grund= und Hypothekenbücher ein- 
zutragen sind –AL 
Steuern und Abgaben, ordentliche und außerordentliche, — deren Er- 
hebung in den Jahren 1855—1857 
Steuervergütung für ausgeführten inländischen Branntwein — wird 
aufgehoben 
Stollberg, Stadt, — Bestätigung des Regulatios für die 7 Swer 
Strafgesetzbuch für das Königreich Sachsen 
— PVPuoblicationsverordnung dazu . 
— Inhaltsverzeichniß hierzu 
— (. Militärstrafgesetzbuch. 
Strafproceßordnung für das Königreich Sachsen 
— Publicationsverordnung dazu . 
—-Jnhaltgherzeichmßhierzu.. 
Süßholzsaft — wem der Handel damit gestattet ift . 
Syrup, ausländischer, — welche Eingangszollsätze vom 1sten Sthtenber 
1855 bis Ende August 1857 dafür zu erheben sind . 
T. 
Talg — der Eingangszoll dafür wird ermäßigt 
Telegraphen, electro= magnetische, — Geset über Besnafung ver Be- 
schädigung derselben 
— — Gesetz über deren Anlegung und Benutzung 
— Aunsführungsverordnung dau ... 
Telegraphenlinie, zwischen Dresden und Pillnitz errichtete, — deren 
Herstellung und Eröffnung eines Kelegraphenbüreaus an letzterem 
Orte 
— Ermäßigung der Gebühren dabei .. 
Telegraphenverein, Deutsch-Oesterreichischer, — Abschluß eines dritten 
Nachtragsvertrags zu dem die Bildung des genannten Vereins be— 
treffenden Vertrage vom 25sten Juli 1850 . 
— Zusammenstellung der desfallsigen Ergänzungen und Abänderungen 
Telegraphische Correspondenz — fernerweite Herabsetung d der Ge- 
bühren für selbige 
Thiere, s. Hausthiere. 
Thüringische Eisenbahngesellschaft — deren Conecessionirung zum 
Baue und Betriebe der Leipzig-Weißenfelser Eisenbahn. . 
u. 
Uebernahmescheine — in welcher Maaße dieselben für Personen, welche 
das Sachsische Unterthanenrecht niemals besessen haben, jedoch in 
Gemähheit des Staatsvertrags vom 15ten Juli 1851, &2 in Sachsen 
übernommen werden müssen, zum Behufe eines einstweiligen Auf- 
enthalts im Auslande auszustellen sind . 
  
  
  
Tag. 
31 Mai 
16 Aug. 
30 Nov. 
31 Mai 
11 Aug. 
13 Aug. 
11 Aug. 
13 Aug. 
3 Juli 
6 Aug. 
23 Jan. 
11 Aug. 
13 Aug. 
21 Sept. 
24 Oct. 
15 Nov. 
29 Oct. 
15 März 
6 März 
  
+1 
292 fg. 
177 fg. 
591 fg. 
593 
632 
642 fg. 
633 fg. 
100 fg. 
38 fg. 
  
  
Paragraph. 
1—8 
1—5
	        
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