Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1855. (21)

(XXVII ) 
  
Werbungen in hiesigen Landen für fremdländische Militärdienste — sind 
verboten 
Werke der Literatur und Kunst — Gesetz zu Erläuterung des 8 11 des 
Gesetzes vom 22sten Februar 1844 über den Schutz der Rechte 
daran in Bezug auf Ausländer 
— — Zusatzvertrag zu der mit der Königl. Großbritannischen Re- 
gierung abgeschlossenen Convention vom 13ten Mai 1846 über den 
gegenseitigen Schutz der Autorenrechte gegen Nachdruck und unbe— 
fugte Nachbildung derselben 
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die in den Sparcassen- 
ordnungen zu Lausigk, Meißen, Olbernhau und Stollberg festgesctten 
Fristen und Rechtsnachtheile — ist unstatthaft 
Wilddiebstähle — Gesetz wegen deren Bestrafung 
Wildenhain — Bestätigung der Statuten des dasigen Mühlenvereins 
Wilthen, evangelischer Pfarrbezirk, — welcher Pfarrei der katholischen 
Kirche die daselbst wohnenden katholischen Glaubensgenossen zuge- 
wiesen worden sind 
Wittwen verstorbener Prediger — deren Pensionen 
Wurmkrankheit der Pferde — welche polizeiliche Maaßregeln gegen deren 
Entstehung und Weiterverbreitung zu ergreifen sind 
Z. 
Zeugnisse des Geistlichen und Bezirksarztes, von den die Aufnahme als 
Lehrtöchter in einem Entbindungsinstitute Nachsuchenden beizubrin- 
gende, — sind kosten- und stempelfrei auszustellen . 
Zimmerinnung — unter welchen Bedingungen geprüfte e in 
selbige aufgenommen werden . 
Zittau-Reichenberger Eisenbahn — Tract derselben. 
— — — unter welchen Bedingungen einer Gesellschaft zu deren Her- 
stellung Concession ertheilt worden ist 
Zollgesetze anderer, durch Vertrag mit Sachsen entweder bereits verbun- 
dener oder künftig noch sich verbindender außerzollvereinsländischen 
Staaten — Gesetz über Bestrafung der Vergehen gegen selbige 
Zolloerein, deutscher, — Herabsetzung des Eingangszolls für Talg bei selbigem 
— — anderweites Uebereinkommen zwischen selbigem und dem König- 
reiche Belgien wegen gegenseitiger Behandlung der Handelsreisenden. 
bezüglich der Gewerbesteuer und Erleichterung des Handelsverkehrs 
— — Steuersatz Lom inländischen Rübenzucker und Eingangsgollsätze 
vom ausländischen Zucker und Syrup für den Zeitraum vom 1sten 
September 1855 bis Ende August 1857 
— — stempel= und kostenfreie Ausstellung der Ursprungscertificate 
— — fernerweite Einstellung der Erhebung des Eingangszolls für 
Getreide, Hülsenfrüchte, Mehl und andere Mühlenfabrikate 
  
Tag. 
20 Nov. 
30 Juli 
5 Dec. 
31 Jan. 
31 Mai 
21 Juli 
11 Oct. 
(11 Aug. 
13 Aug. 
1854 
5 Dec. 
1855 
17 Aug. 
18 Mai 
30 März 
3 Aug. 
17 Sept. 
29 Juni 
23 April 
8 Jan. 
23 Jan. 
24 Febr. 
8 Aug. 
24 Sept. 
  
Seite. 
644 
123 
648 fg. 
35 
100 
123 
637 
298 fa. 
177 fg. 
526 
96 fg. 
41 f g. 
133 
599 fg. 
110 fg. 
64 fg. 
131 fg. 
131 
593 fg. 
  
Paragraph. 
1—4 
1—8 
1—4 
1—12 
1—4 
1—3 
1—6 
1, 2