Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1855. (21)

( 283) 
Irrthum . .. . .Art.95. 
Verminderte Zurechnung g .. ..-96. 
Verminderte Zurechnung beim Erceb in der Nothwehr: 2c. und beim Rechtsirrthum 97. 
Achtes Capitel. 
Allgemeine Bestimmungen wegen des zur Bestrafung gewisser Verbrechen erforderlichen 
Antrags. 
Berechtigung zum Antrage Art. 98. 
Bei Verbrechen gegen Kinder: 12c. 09. 
Bei Verbrechen gegen Minderjährige . 100. 
Bei Verbrechen gegen Verschwender 101. 
Andere Fälle der Stellvertretung . 102. 
Bei mehreren Theilnehmern 103. 
Anzeigen bei der Behörde . -104. 
Befragung des Verletzten 105. 
Zurücknahme des Antrags . 106. 
Kostenpunkt = 107. 
Besondere Bestimmung in Bezug auf Verbrechen von Beamten -108. 
Neuntes Capitel. 
Von der Verjährung der Verbrechen. 
Von der Criminalverjährung im Allgemeinen . Art. 109. 
Fristen für die Verjährung der Strafbarkeit 110. 
Berechnung dieser Fristen 111. 
Insbesondere bei fortgesetzten und fortdauernden Verbrechen . -112. 
Zeitpunkt des Fristablaufs . -113. 
Unterbrechung der Verjährung -114. 
Verjährung der Strafe 115. 
Zweiter Theil. 
Von den einzelnen Verbrechen und deren Bestrafung. 
Erstes Capitel. 
Vom Hochverrathe, Staatsverrathe und anderen die Sicherheit des Staates gefährdenden 
Handlungen. 
Hochverraat .Art. 116. 
Versuch des Hochverrathes 117. 
Vorbereitungshandlungen **: 
Wirkung thätiger Reue 119. 
Ergänzende Bestimmung 120. 
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