Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1855. (21)

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Strafverwandlung wegen Füefall .Art. 300. 
Versuch -301. 
Entfremdung -302. 
Entwendung von Eßwaaren 2c. 303. 
Dreizehntes Capitel. 
Von dem Bankrott, der Fälschung und anderen betrüglichen Handlungen. 
Böslicher Bankrot .Art. 304. 
Strafen des böslichen Bankrotts -305. 
Geringere Fälle -306. 
Leichtsinniger Bankrott= é 307. 
Schwerere Fälle 308. 
Leichtsinniges Aufborgen = 309. 
Hinterziehung der Hülfsvollstreckung 310. 
Fälschung 311. 
Gebrauch fremder Waarenbezeichnungen -3312. 
Täuschungen in Hinsicht persönlicher Verhältnisse 313. 
Unterdrückung der Familienrechte = 314. 
Bevortheilung von Personen, welche über ihr Vermögen nicht frei verfügen koͤnnen -315. 
Verleitung zur Flucht aus der Familie 316. 
Betrügliche Ehe . 317. 
Verführung zur Unzucht -3318. 
Hinterziehung von Abgaben und Täuschung der Behoͤrden -319. 
Vierzehntes Capitel. 
Von Münzoerbrechen. 
Falschmünzen Art. 320. 
Strafe des Falschmönzens 321. 
Verfälschung echten Geldes 322. 
Versuchshandlungen 323. 
Theilnahme an diesen Verbrechen durch Ausgabe -3324. 
Sonstige unbefugte Nachbildungen von Geld . 325. 
Verringerung des Werthes echter Münzen 326. 
Wiederausgabe falschen Geldes 327. 
Vollendung der Ausgabe 328. 
Gleichstellung von Creditpapieren . 329. 
Fünfzehntes Capitel. 
Von anderen Beeinträchtigungen fremden Eigenthums. 
Entwendung unschätzbarer Gegenstände, widerrechtliche Benutzung fremder Sachen 2c. Art. 330. 
Entwendung von Leichen . 331. 
Beeinträchtigung fremden Grundeigenthums . 3832. 
1855. 45
	        
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