Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1855. (21)

( 477) 
Uebersetzung von Urkunden Art. 187. 
Bei dem Verbrechen der Tödtung . 188—194. 
Bei Münzverbrechen * 195. 
Fünftes Capitel. 
Von der Aussuchung, Durchsuchung und Beschlagnahme. 
Aussuchung . Art. 196. 
Beschlagnahme und Durchsuchung von * . 197. 
Herausgabevonccbuften -198——202. 
Gemeinsame Bestimmungen = 203—208. 
Beschlagnahme von Briefen = 209, 210. 
Sechstes Capitel. 
Von den Zeugen. 
Pflicht zum Zeugnisse . .Art.211. 
Ausnahmen . . 212, 213, 214. 
Vorladung der Zeugen 215, 216. 
Verfahren bei Verweigerung des zeugnisses 217, 218. 
Abhörung der Zeugen = 219, 220, 221. 
Einrichtung der Befragung 222. 
Gegenüberstellung der Zeugen. 223. 
Vereidung der Zeugen 224—227. 
Besondere Bestimmungen 228. 
Zweite Abtheilung. 
Von dem Anklageverfahren und von der unmittelbaren Vorladung. 
Erstes Capitel. 
Von dem Anklageverfahren. 
Antrag des Staatsanwalts Art. 229. 
Antrag auf Einstellung 230. 
Antrag auf Fortstellung 231. 
Aenderung des gestellten Antrags 232. 
Verfahren und Entscheidung des Bezirksgerichts . -233. 
Wirkung früherer Entscheidung des Oberndhalationsgerichs -234. 
Erkenntniß auf Einstellung -235. 
Erkenntniß auf Fortstellung 236. 
Anordnung wegen Vervollständigung der Untersuchung -237.
	        
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