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Neumark, ernannt haben, so wird Solches hierdurch zugleich mit dem Bemerken, daß in
der Person des bei der Staatsschuldencasse angestellten Buchhalters
Friedrich August Vermann
eine Aenderung nicht vorgegangen ist, vorschriftmäßig zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Dresden, am 2 3 sten Februgr 1855.
Finanz-Ministerium.
Behr.
Geuder.
16) Deeret
wegen Bestätigung der Sparcassenordnung für die Stadt Lausigk;
vom 31sten Januar 1855.
Won, Johann, von GOTTES Gnaden König von Sachsen
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thun hiermit kund und zu wissen, daß Wir auf den Vortrag Unserer Ministerien der Justiz
und des Innern zu der von dem Stadtrathe zu Lausigk im Einverständnisse mit den dasigen
Stadtverordneten beabsichtigten Errichtung einer von der Stadtgemeinde zu vertretenden
Sparcasse für die unbemittelten Einwohner der Stadt Lausigk und der Umgegend Unsere
Genehmigung ertheilt und der dafür entworfenen Sparcassenordnung, unter Bewilligung
der in den §9§ 14, 16, 17 und 18 in Anspruch genommenen Rechtsvergünstigungen,
Unsere Bestätigung mit der Wirkung verliehen haben, daß dem Inhalte derselben von
Allen, die es angeht, auf das Genaueste nachgegangen werden soll.
Zu dessen Beurkundung ist hierüber dieses
Decret
ausgefertigt und unter Beidruckung Unseres Königlichen Siegels von Uns eigenhändig
vollzogen worden.
Dresden, den 31 sten Januar 1855.
Johann.
Dr. Ferdinand Zschinsky.
Friedrich Ferdinand Freiherr von Beust.