Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1855. (21)

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Neumark, ernannt haben, so wird Solches hierdurch zugleich mit dem Bemerken, daß in 
der Person des bei der Staatsschuldencasse angestellten Buchhalters 
Friedrich August Vermann 
eine Aenderung nicht vorgegangen ist, vorschriftmäßig zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Dresden, am 2 3 sten Februgr 1855. 
Finanz-Ministerium. 
Behr. 
Geuder. 
  
16) Deeret 
wegen Bestätigung der Sparcassenordnung für die Stadt Lausigk; 
vom 31sten Januar 1855. 
Won, Johann, von GOTTES Gnaden König von Sachsen 
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thun hiermit kund und zu wissen, daß Wir auf den Vortrag Unserer Ministerien der Justiz 
und des Innern zu der von dem Stadtrathe zu Lausigk im Einverständnisse mit den dasigen 
Stadtverordneten beabsichtigten Errichtung einer von der Stadtgemeinde zu vertretenden 
Sparcasse für die unbemittelten Einwohner der Stadt Lausigk und der Umgegend Unsere 
Genehmigung ertheilt und der dafür entworfenen Sparcassenordnung, unter Bewilligung 
der in den §9§ 14, 16, 17 und 18 in Anspruch genommenen Rechtsvergünstigungen, 
Unsere Bestätigung mit der Wirkung verliehen haben, daß dem Inhalte derselben von 
Allen, die es angeht, auf das Genaueste nachgegangen werden soll. 
Zu dessen Beurkundung ist hierüber dieses 
Decret 
ausgefertigt und unter Beidruckung Unseres Königlichen Siegels von Uns eigenhändig 
vollzogen worden. 
Dresden, den 31 sten Januar 1855. 
Johann. 
Dr. Ferdinand Zschinsky. 
Friedrich Ferdinand Freiherr von Beust. 
 
	        
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