Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1855. (21)

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Bärenclause, 1 . . 
Dittersbach mit Kleinelbersdorf, im Steuerbezirke Pirna, 
und 
Bockwa, T 
Cainsdorf, 
Liebschwitz, 
Nieder-Lößnitz, im Steuerbezirke Zwickau, 
Nieder-Pfannenstiel, 
Nieder-Planitz, 
Schedewitz, 
  
und 
zwei Procent den sämmtlichen übrigen kleinen Städten und Ortschaften des platten 
Landes. 
& 2. Wegen Berechnung der Einnehmergebühr sowohl bei der Grund= als bei der 
Gewerbe= und Personalsteuer, ingleichen wegen der Art und Weise, wie bei beiden Abgaben- 
branchen die außerordentliche Steuer auf Einnahme und Ausgabe zu berechnen, ist den dieß- 
falls für das Jahr 1850 ertheilt gewesenen besonderen Vorschriften vom 1 Sten October 
und 1 4ten November 1850 allenthalben nachzugehen. 
Hiernach haben sich die Steuerbehörden und sonst Alle, die es angeht, gebührend 
zu achten. 
Dresden, am 29sten September 1855. 
Finanz-Ministerium. 
Behr. 
Zenker. 
  
87üVerordnung, 
das Ausschreiben der katholischen Kirchenanlage betreffend; 
vom 26sten September 1855. 
Zur Deckung des Bedarfs der römisch-katholischen Kirchen zu Dresden (mit Neustadt, 
Friedrichstadt, Freiberg und Meißen), zu Leipzig, Chemnitz, Zwickau und Hubertusburg 
ist auch in dem laufenden Jahre eine Anlage zu machen. Es ist dieselbe von den in ge— 
dachte Kirchen Eingepfarrten nach den durch die Verordnung vom 12ten October 1841 
(Gesetz- und Verordnungsblatt vom Jahre 1841, Seite 232) 887, 8, 10, 11 und 18 
bestimmten Sätzen, von denen jedoch die im § 7 sub b, c und d bemerkten Sätze, wie
	        
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